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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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DER DEUTSCHE MÜNZVEREIN 18571867.

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Stellung des österreichischen Guldens auf dem Gebiet desheutigen deutschen Reiches ist im Gegensatz zu der völligverschiedenen des österreichischen Thal er s für den weiterenVerlauf der Dinge streng festzuhalten.

Neben den auf ihr eigenes Münzgebiet völlig be-schränkten Landesmünzen wurden als gemeinschaftlichesUmlaufsmittel für das gesamte Vertragsterritorium zweiVereinsmünzen geschaffen. Für dieselben hatte manein allerdings halb missglücktes Vorbild an den seitder Dresdener Münzkonvention im Jahre 1838 geprägtenZwei-Vereinsthaler- oder Drei-einhalb-Guldenstücken, diewegen ihrer Grösse und Unhandlichkeit nicht sehr beliebtwaren.

Art. 8. Des Wiener Münzvertrages bestimmt:Zur Vermittelung und Erleichterung des gegenseitigenVerkehrs unter den vertragenden Staaten sollen zwei, denin Art. 2 gedachten Münzfüssen entsprechende Haupt-silbermünzen unter der Benennung Vereinsthaler ausgeprägtwerden, nämlich:

1) Das Ein-Vereinsthalerstück zu 1 'an des Pfundesfeinen Silbers mit dem Werte von bezw. 1 Thaler in Thaler-währung, V/i fi. Österreichischer Währung und 1 3 A fl. Süd-deutscher Währung.

2) Das Zwei-Vereinsthalerstück zu "ir> des Pfundesfeinen Silbers, mit dem Werte von bezw. 2 Thaler in Thaler-währung, 3 fl. Österreichischer Währung und 3Vs fl. Süd-deutscher Währung.

System reduziert werden können, gegenseitig dieselbe Geltung, wie deneigenen Landestnünzen beigelegt werde, entgegnet, dass es mit demPrinzip voller Reciprocitiit nicht übereinstimmen würde, die Gleichbe-rechtigung für die Münzen des 30-Thlr.- und des 45 fl.-Fusses zu be-anspruchen, ohne sie ebenmässig den Münzen des 52 1 / 2 fl.-Fusses zuge-stehen zu können".

Scb äffle, Die Wiener Miinzkonventiou etc., Tübinger Zeitschrift1857, S. 285, welcher die wiedergegebene Stelle zitiert, bemerkt zu dieserMotivierung: diese Erkliirungsgründe haben nur eine äussere Bedeutung.Der wahre Grund, warum eine allgemeine gegenseitige Annahme derKurantmiiuzen nicht beliebt werden konnte, ist der Umstand, dass diegleichniüssige Reinerhaltung des Münzfusses nicht zuvor gesichert war.

Helfferich, Die Folgen des deutschen Münzvereins von 1857. 2