Druckschrift 
Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

20

I. ABSCHNITT.

Der Wiener Münzvertrag begründete um das Ganzezu überblicken eine überaus merkwürdige Münzverfassung:Drei scharf a b gegrenzte Münz gebiete m i t v e r-s c Ii i e d e neu Münzsystemen, welche nicht einmal ihreKurantmünzen gegenseitig zulassen; also nichts wenigerals eine Münzeinheit. Daneben ein allen gemein-schaftlicher Umlauf einer bestimmten starkprivilegierten Münzsorte. Der deutsche! Münz-verein ist also ebenso einzig in seiner Art, und ebensocharakteristisch, wie die deutsche Bundesverfassungund der deutsche Zollverein.

Vorbedingung für die Lebensfähigkeit der neuen Münz-einigung war natürlich, dass Osterreich seinenmit denProzenten des Silberagios wechselnden Banknotenfuss"(Helferich) 1 verliess und die Barzahlungen wieder auf-nahm. Das war denn auch im Vortrage vorgesehen. Art.22 bestimmte:

Keiner der vertragenden Staaten ist berechtigt, Pa-piergeld mit Zwangskurs auszugeben oder ausgebenzu lassen, falls nicht Einrichtung getroffen ist. dass solchesjederzeit gegen vollwertige Silbermünzen auf Verlangen derInhaber umgewechselt werden könne. 2 Die in dieser Be-ziehung zur Zeit etwa bestehenden Ausnahmen sind läng-stens bis zum 1. .Januar 1859 zur Abstellung zu bringen".

DasEtwa" bezog sich auf Österreich. Wir werdensehen, wie es sich damit abfand.

Zum Schlüsse noch die Bestimmungen über die Auf-lösung des Vertrages. Seine Dauer wurde zunächst bis zumSchlüsse des Jahres 1878 festgesetzt. Dann sollte er still-schweigend von fünf zu fünf Jahren weiterlaufen. EineKündigung musste mindestens zwei Jahre vor Ablauf dervorläufig festgesetzten oder stillschweigend verlängerten

1Die Einheit im deutschen Jlünzwesen", Tübinger Zeitschrift1850, S. 400.

2 Danach wäre also dereor.so legale", wie er heute in England für die Noten der Bank von England, in Frankreich für die Noten derBnnk von Frankreich besteht, gestattet; nicht aber dereorso sforzoso''.