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I. ABSCHNITT.
Ausmünzung von vollwertigem Kurantgeld, besonders wenndie Prägung auf Privatrechnung gegen eine geringe Münz-gebühr gestattet ist, kein in Betracht kommender Münz-gewinn machen lässt. Wie es in Wien mit der freien Aus-prägung von Vereinsthalern stand, habe ich allerdings nichtin Erfahrung bringen können. Nach dem Finanzministerial-Erlass vom 8. Oktober 1858 waren Ein- und Zweigulden-stücke gegen 1 Prozent Prägegebühr, Levantiner-Thalergegen 1 V2 Prozent Prägegebühr für Private frei auspräg-bar. 1 Von den Vereinsthalern spricht der Erlass nicht.Dagegen bestand in den deutschen Staaten, wenn auch nichtgesetzlich, so doch tliatsächlich, freies Prägerecht. In Berlin kaufte die Münze Silber zu regelmässig veröffentlichtenwechselnden Preisen, je nach dem stärkeren oder schwächerenAngebote. 29 Thaler 23 Silbergroschen dürfte der durch-schnittliche Preis für das Pfund Feinsilber gewesen sein.'-'Das entspricht einer Münzgebühr von 7 Silbergroschen auf30 Thaler oder 7 / 9 Prozent. Diese beiden Umstände: diefreie Ausprägung von Landeskurant in Osterreich und diefreie Ausprägung der Vereinsthaler in Deutschland, musstennatürlich, jeder an sich allein schon, verhindern, dass Öster-reich an den Vereinsthalern, auch wenn es sie nicht fürPrivatrechnung prägte, einen erwähnenswerten Gewinn er-zielen konnte.
Andrerseits nützten sich die Thaler im Umlauf ab,und zwar die österreichischen grösstenteils im deutschenUmlauf. Österreich trug also gemäss der Vertrags-bestimmungen über das Passiergewicht die Kosten derAufrechterhaltung eines Umlaufsmittels, von welchem nichtihm selbst, sondern den übrigen Staaten ein Vorteil erwuchs.Auf die Dauer wäre Österreich sicherlich durch dieses Ver-hältnis geschädigt worden. Der Vertrag währte indes nur