Druckschrift 
Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

DER DEUTSCHE MÜNZVEREIN 18571867.

29

Bezüglich der Vcreinsthaler brachte der Vertrag nunalter keine definitive Lösung. Sie waren nach wie vorin Deutschland und in Osterreich gemeinschaftliches Um-lauf smittel.

Mit dem Aufhören des Münzvertrages musste natürlichdie Gemeinsamkeit dieses Umlaufsmittels irgend wann einEnde nehmen. Aber wann und wie ? Darüber gingman mit sehr grosser Sorglosigkeit hinweg. Nur für einenfall, wenn nämlich einer der vertragenden Teile vor demAblaufe des Jahres 1870 sein Münzsystem änderte, brachteder Vertrag von 1867 eine definitive Lösung. Dieser eineFall trat aber nicht ein.

Zunächst sollte man nun annehmen, dass die öster-reichisch-ungarische Monarchie nach ihrem Ausscheiden ausdein Münzverein keine Vereinsmünzen mehr geschlagen hätte.Wunderbarer Weise wurden aber noch im .fahre 1868168304 Einthalerstücke auf der ungarischen Münze zu Karls-burg in Siebenbürgen geprägt. 1 Mit welchem Recht undzu welchem Zweck, darüber habe ich bis jetzt nichts nähereserfahren können.

Diesen im Jahre 1868 in Karlsburg geprägten Vercins-thalern stand die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungs-mittels ausserhalb der österreichisch-ungarischen Monarchienach dem Vertrage vom 13. Juni 1867 zweifellos nicht zu,ebensowenig wie den nach 1867 geprägten deutschen Ver-einsthalern in Österreich. Im Vertrage von 1867 heisst esausdrücklich: die vertragenden Staaten werden den bis zumSchlüsse des Jahres 1867 geprägten Vereinsthalern dieEigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel nicht entziehen ein Beweis dafür, dass niemand daran dachte, den späterzur Ausprägung gelangenden diese Eigenschaft beizulegen.Mit der eben gedachten Ausnahme erloschen alle durch denVertrag von 1857 begründeten gegenseitigen Rechte undPflichten, also auch das Recht Österreichs, Münzen zu prägen,welche ausserhalb der Monarchie gesetzliche Zahlungskraft

1Tabellen zur Währungsstatistik" des k. k. FinanzministeriumsS. 44 iniil 5G.

"7