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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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DER DEUTSCHE MÜNZVEREIN 18571867.

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vom 24. Januar 1857 und in der Eigenschaft als Vereins-münzen" ausgeprägt ansah, ihnen gesetzliche Zahlungskraftzuerkennen.In der Eigenschaftals Vereinsmünzen" musstensie jedermann geprägt erscheinen; trugen sie doch deutlichdie InschriftEin Vereinsthaler". Die Frage ist mir, obOsterreich das Hecht hatte, Thaler in dieser Eigenschaftauch nach seinem Austritt aus dem Verein zu schlagen.Diese Frage ging indess nur die deutschen Regierungen an.Dem deutschen Staatsbürger konnte sie gleichgiltig sein. -Als in Gemässheit des Münzvertrages vom 24. Januar 1857"ausgeprägt kann man die 1868 geprägten österreichischenThaler wohl kaum gelten lassen. Denn wie kann Osterreich in Gemässheit eines für Osterreich nicht mehr geltendenMünzvertrages ausmünzen? Aber durften andrerseits diedeutschen Regierungen dem schlichten Unterthanenverstandederartige staatsrechtliche Untersuchungen zumuten ? EineVersäumnis liegt hier zweifellos vor 1 eine von den vielen,welche in der Frage der österreichischen Thaler begangenwurden.

Thatsächlich kamen wohl diese Karlsburger Thaler sogut wie die andern rechtmässigen österreichischen auch inDeutschland in Umlauf. Verlautet ist bisher über dieselbennichts. Von deutscher Seite wurden sie auch später ge-setzlich nicht anerkannt. Alle späteren die österreichischenThaler betreffenden Reichsgesetze sprechen nur von den

' Tu einer Petition der Kölner Handelskammer an das Reiohs-kanzleramt gelegentlich der österreichischen Thalerkrisis im März 1S74heisst es bezüglich dieser Krage:

Ja selbst angenommen, es seien von Osterreich auch noch nachdem Jahre 18G7 Vereinsmünzen ausgeprägt und vermöge des gewöhn-lichen Handelsverkehrs in das Gebiet des deutschen Reiches übergeführtworden" dass dieses thatsächlich der Fall war, konnte die KölnerHandelskammer nicht wissenso würden unseres Erachtens nichteinmal diese von der Einlösung gegon Gold ausgeschlossen werdenkönnen, weil die deutschen Regierungen es versäumt haben, die in dendeutsehen Münzgesetzen von 1857 bezüglich der österreichischen Ver-einsmünzen ihren Landesangehörigen auferlegten Verpflichtungen aus-drücklich zu widerrufen, oder letztere nur auf die bis zum Jahre 1807geprägten Stücke zu beschränken".