83
thaler oder eine bestimmmte Sorte, Deutschland z. B. dieösterreichischen oder Österreich die deutschen , ausser Kurssetzen, mit oder ohne Einlösung, ganz nach Belieben; erkann sie verrufen, kurz so schlecht behandeln wie er will,ohne dass der andere Teil irgend einen Einspruch dagegenerheben kann. — Wie hat man es so weit kommen lassenkönnen, wird man heute sagen, wie haben insbesondere diedeutschen Zollvereinsstaaten es damals so weit kommen lassenkönnen? — In ihrem Umlauf befand sich der grösste Teilaller österreichischen Vereinsthaler. Wie konnten sie sorglosalle und jede Sicherstellung für deren Zukunft vernach-lässigen ? — Warum hat man damals, bei Auflösung desWiener Münzvertrags, die österreichischen Tlialer nichtbeseitigt? Warum hat man damals keine „Liquidation"vorgenommen ? — Liquidationen sind uns ja heute durchdie lateinische Münzunion längst geläufig geworden. — Jetztsind ungefähr 50 Millionen Mark in österreichischen Thalernan uns hängen geblieben, von denen das Stück als Materialnach den jetzigen Silberkursen nicht einmal 1,50 Mark wertist. Wir erleiden also, wenn wir sie durch Goldmünzen er-setzen, an diesen österreichischen Thalern einen Verlust vonmehr als 25 Millionen Mark. Dabei denkt man mit einemgewissen Neid an die berühmte lateinische Liquidations-klausel vom Jahre 1885, durch welche das kluge Frankreich für den Fall einer Auflösung des lateinischen Münzbundeseinen Verlust von hunderten Millionen Franken von sichabgewendet. — Wollen wir die Sache untersuchen!
Zu dem Behufe ist zwischen zwei Geldarten zu unter-scheiden: zwischen vollwertigem Geld. d. h. solchem,dessen Stoffwert mit seinem Geldwert zusammenfällt,und unterwertigem Geld, dessen Stoffwert geringerist, als der ihm vom Staate durch Tarifierung oder andereMassregeln verliehene Geldwert. Ich gebrauche hier denAusdruck „unterwertiges Geld" mit Absicht an Stelle desüblicheren Ausdrucks „Kreditgeld". Wenn man mit denWorten einen präzisen Sinn verbinden will, kann manKreditgeld nur als eine Unterart des unter wertigenGeldes betrachten, nämlich als diejenige Unterart, deren
Ii e 1 f f e i'i e h , Die Folget! des deutschen MUnzvereinB von 1857. 'd