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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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I. ABSCHNITT.

Geldwert durch den Kredit des Staates über ihrem Stoff-wert gehalten wird. Hierher gehören z. B. unsere deutschenKassenscheine, unsere Scheidemünzen etc., weil der Staatsich verpflichtet hat, sie an bestimmten Kassen jederzeitgegen vollwertiges Geld einzulösen. Der Staat hat aber nochandere Mittel als seinen Kredit, um den Geldwert gewisserGeldsorten über ihrem Stoffwert zu erhalten: Moses Sperrender Prägung; siehe die österreichischen Gulden, die indischenRupien. Hier liegt nicht einmal eine Tarifierung in voll-wertigem Gelde und eine Verleihung des Zwangskursesgleich vollwertigem Gelde vor, weil überhaupt kein voll-wortiges Geld vorhanden ist.

Damals waren die Thaler unbedingt vollwertigesGeld, wie es jedes Geld sein muss, das gesetzlich oder that-sächlich frei ausprägbar ist. Ein Thaler enthielt Vso Pfundfeines Silber, konnte also nie unter den Wert von V:'.» Pfundfeinen Silbers herabsinken, höchstens um den Betrag derAbnutzung. Jedermann konnte andrerseits gegen eine ge-ringe Gebühr für f Pfund feines Silber an der Münze 30Thaler erhalten. Also konnte der Geldwert eines Thalersniemals merklich über den Wert von 73° Pfund feinenSilbers steigen. Ich behaupte damit nicht, dass der Thalerdamals absolut wertbeständig gewesen sei im Ver-hältnis zu den andern Gütern; er war es nur im Verhältniszum Silber, dem damaligen deutschen Währungsmetall. Einabsolut wertbeständiges Geld gibt es überhaupt nicht, weiles kein absolut wertbeständiges Gut gibt. Jedes freiausprägbare Geld folgt den Wertschwankungen seines Me-talles. Die Staaten haben ihr Geld trotz seiner absolutenWertschwankungen als Wertmesser angenommen, sie legenihm und dem Währungsmetalle eine fingierte Wertbeständig-keit bei, die in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Das Geldmit seinen absoluten Wertschwankungen, nicht irgend einunveränderlicher Wert ist für die Staaten Gegenstand allerKontrakte. Die Staaten haben auch nicht die Pflicht, allen-falls eintretende absolute Wertschwankungen ihres Geldeszu korrigieren, 1 schon deshalb nicht, weil solche absolute

1 Es soll damit nicht gesagt sein, dass den Staaten der Wertgangihres Geldes durchaus gleichgiltig sein darf. Ein in seinem Werte