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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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I. ABSCHNITT.

erstatten, welche die 100 Mark heute haben, sondern 100Mark, ob nun der Wert von 100 Mark, oder des in ihnenenthaltenen Goldes, doppelt oder nur halb so gross ist wieheute. Im ersteren Fall wäre icli geschädigt, im letzterenmein Gläubiger, aber niemals hätte der Staat im letzterenFalle durch die Wertverringerung seines Geldes eineschwebende Schuld übernommen, so wenig wie im ersterenFalle ein Anlehen. Die Vollwertigkeit eines Geldeshängt übrigens mit dessen Wertschwankuneen nicht zu-

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sammen. Vollwertig bleibt ein Geld, so lange sein Geld-wert und sein Stoffwert zusammenfallen, d. h. so lange esseinen Wert, ganz einerlei, wie dieser sicli ändert, in sichselbst trägt.

Wenden wir das eben gesagte auf eine Liquidationan! Bei den Thalern fiel Geld- und Stoffwei t zusammen.Ein österreichischer Thaler war ganz abgesehen von seinemgesetzlichen Geldcharakter so viel wert, wie ein deutscherThaler. Dadurch war eineLiquidation" von vornhereinunnötig. Unter normalen Verhältnissen wird es sich beider Auflösung von Münzvereinen mit einem gemeinsamenvollwertigen, aber partikulares Gepräge tragenden Umlaufs-mittel gewiss empfehlen, wenn ein Staat die in seinem Um-laufe befindlichen Stücke fremden Gepräges bei den anderenStaaten gegen in deren Umlauf befindlichen Stücke seineseigenen Gepräges umtauscht, gewissermassen aus Ordnungs-sinn. Eine solche Operation verbot sich aber in unsermspeziellen Falle von seihst. Wohl waren nämlich die meistenösterreichischen Thaler im deutschen Umlauf, aber kaumirgendwelche deutsche im österreichischen. Die öster-reichische Regierung hätte die ihr präsentierten öster-reichischen Thaler einfach deshalb nicht in deutsche um-wechseln können, weil sie von diesen keine hatte. Und inwas sonst hätte sie ihre Thaler überhaupt umtauschensollen? Das höchste, was sich bei dem scharfsinnigstangelegten Vertrag hätte erreichen lassen, wäre gewesen:dass ein nach dem Austausch verbleibender liest vonvollwertigen Münzen von dem Staate, welcher sie ge-prägt, gegen dasjenige Quantum Währungsnietall umgewech-