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I. ABSCHNITT.
schwierigsten wäre die Frage einer Liquidation bei einemMünzhund mit durch blosse gesperrte Prägung unterwertigemGelde, weil hier jeder durch Tarifierung in vollwertigemGel de gegebene gesetzliche Massstab des Ausgleiches fehlt.Für den deutschen Münzverein kommt indes ein unter-wertiges Geld irgend welcher Art nicht in Frage.
Es zeigt sich also, dass bei dem Austritt Österreichs aus dem deutschen Münzverein eine Liquidation, da es sichnur um vollwertiges Geld handelte, einmal unnötig, dannauch unmöglich war, weil die Österreicher kein deutschesGeld hatten, das sie gegen die österreichischen Thaler hättengeben können.
Ganz anders jedoch verhielt es sich mit der Frage:Sollen die österreichischen Thaler im deutschen Umlaufbleiben und wie lange? — Nach Ablauf des Jahres 1870musste in Deutschland bezüglich der österreichischen Thalerein völlig vertragsloser, anarchischer Zustand eintreten.Wie kann eine Regierung die Verantwortung auf sichnehmen, ein mit andern Staaten gemeinschaftliches Umlaufs-mittel fortbestehen, die vertragsmässigen Abmachungen überdasselbe aber ablaufen zu lassen? — Gerade das that man.Statt auf irgend eine Weise Ordnung zu schaffen, Hessen die deutschen Regierungen ruhig und ohne Böses zu ahnen,den Zeitpunkt der Vertragslosigkeit über ihre Thaler herein-kommen, und als sich die naturgemässen schlimmen Folgendieser Unordentlichkeit späterhin zeigten, war man all-gemein sehr erstaunt.
Im übrigen ist der Vertrag vom 13. Juni 1867 sicht-lich auf die damalige Lage zugeschnitten. Man sieht, eswar darauf gerechnet, Osterreich werde vor dem Ablaufdes Jahres 1870 zu einem andern Münzsystem übergehen.Da Osterreich keine Thaler deutschen Gepräges im Umlaufhatte, kam also die Frage nicht in Betracht: Was soll einerder beiden Teile bei einem Wechsel seines Münzsystemesmit den in seinem Urnlaufe befindlichen fremden Thalernanfangen ? sondern nur: wie löst er seine draussen um-laufenden Thaler ein?