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nähme an den öffentlichen Kassen. Aber das allein genügteschon, um das deutsche Reich von den ungebetenen Gästenallmählich zu säubern. Dazu trug noch bei, dass der öster-reichische Gulden allmählich in die Kurszettel aufgenommenwurde. Im Verkehr erhielt er sich nur mit schwankendem,nicht überall gleichmässigem Disagio. Ohne Verlust ginges dabei für das deutsche Publikum nicht ab. Es scheint auch,als ob die Regierungen nicht überall ihre Pflicht, solche Ver-luste möglichst zu verhüten, gethan hätten. Fürst H ohen-lohe-Langenburg sagte am 24. März 1874 darüber imReichstag:
„Es ist mir bekannt, dass Finanzministerien die öffent-lichen Kassen angewiesen haben, die österreichischen Guldenund die Fünffrankenstücke möglichst rasch auszugeben,wenige Tage, ehe von derselben Regierung die Ausserkurs-setzung verordnet worden ist;- ja es ist sogar geschehen,dass den Beamten der Vierteljahrs-Gehalt in dieser Münz-sorte ausgezahlt worden ist, drei Tage, ehe in dem Ver-ordnungsblatt des betreffenden Staates die Ausserkurssetzunggestanden hat."
Diese Aufstellungen Avurden nicht widerlegt. — Unter„Ausserkurssetzung" scheint der Fürst Hohenlohe dasVerbot der Annahme an den öffentlichen Kassen verstandenzu haben, das in seiner Wirkung allerdings einer Ausser-kurssestzung gleichkam. Dass er auch von den Fünf-frankenstücken spricht, scheint mir darauf hinzu-weisen , dass er mit dem angegriffenen Finanzministeriumdas württembergische meinte, denn in Württemberg ist an die öffentlichen Kassen auch ein Verbot der Annahmeder Fünffrankenstücke ergangen. 1
Interessant ist das weitere Schicksal der öster-reichischen Silbergulden. Nach Österreich konnten sie nichtzurück. Dort hatte das Papier ihren Platz eingenommen.Sie waren also nach ihrer Austreibung aus Deutschland völlig heimatlos. — Die Spekulation bemächtigte sich ihrer,