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III. ABSCHNITT.
warf sie nach Belgien und schloss mit der dortigen Münzeeinen Vertrag auf deren Umprägung in Fünffrankenstücke,und zwar für eine Summe von 25 Millionen Franken. Dasgelang noch gerade vor Thorschiuss. Als die belgischeRegierung die Silberprägung kontingentierte, war der Ver-trag gerade abgeschlossen. 1
Am 28. Januar 1874 erliess dann der deutsche Bundes-rat, um einer erneuten Einwanderung von Gulden vorzu-beugen, eine Verordnung, in welcher deren Umlauf verbotenwurde.