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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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IV. ABSCHNITT.

Am frühesten natürlich die Banken. Es scheint,dass sie sich in unauffälliger Weise ihrer Bestände an dieserGeldsorte zu entledigen suchten und sie dem Kleinverkehrzuschoben.

In den ersten Monaten des Jahres 1874 begannen dieösterreichischen Thaler die öffentliche Meinung und diePresse zu beschäftigen. Ihre Eigenschaft als gesetzlichesZahlungsmittel wurde in Zweifel gezogen, und im Publikumentstand bezüglich ihres Wertes und ihrer Zukunft grosseUnsicherheit. Dieser Zustand steigerte sich in der erstenHälfte des März fast bis zur Panik. Es regnete Petitionenund Anfragen an die Reichsregierung und die Landes-regierungen seitens des Publikums und der Handelskammern. 1

verein ausgeschieden, und die in Art. 2 und i! dieses Vertrages vor-belialtenen Üliergangsfristen längst abgelaufen sind, dem fraglichenVerbot, welches dazu beitragen wird, den gegenwärtigen Silbervoratauf dem deutschen Markte in wünschenswerter Weise zu verringern,in keiner Weise entgegen. u

Es ist mir unbegreiflich, wie ein so angesehenes Institut, wie dieLeipziger Handelskammer, eine mit so wenig Sachkenntnis verfusstePetition dem Bundesrate vorlegen konnte. Allerdings bestand Öster-reich gegenüber keine vertragsmässige Verpflichtung mehr bezüglichder österreichischen Tholer. Aber österreichische Thaler und öster-reichische Gulden standen deshalb für das deutsehe Reich noch langenichtauf gleicher Stufe". Der Gulden hatte in Deutschland nie-mals gesetzliche Z a hin u g s k ra ft gehabt, niemand war dort je-mals gezwungen, ihn in Zahlung zu nehmen. Seinen Umlauf konnteman also auch verbieten. Die österreichischen Thal er dagegenwaren immer noch unbestrittenes gesetzliches Zahlungs-mittel. Wie konnte der Staat, auf dessen Befehl jedermann die öster-reichischen Thaler gleich den deutschen, und zwar jetzt zu einem ihrenSilberwert übersteigenden Werte in Zahlung nehmen musste, die öster-reichischen Thalor und zwar wohlgemerkt gleich den Guldenohne Gestattung einer Frist, verbieten?!

Wir werden freilich später sehen, dass die Reichsregierungselbst sich über diesen Punkt durchaus nicht klar war.

1 Hervorzuheben ist die an anderer Stelle bereits erwähnte Petitionder Köln er Handels kämm er an das Reichskanzleramt, welche weit-aus die klarste und treffendste Darlegung der Stellung der österr.Thaler im deutschen Münzwesen giebt von allen, die mir zu Augengekommen sind.