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IV. ABSCHNITT.
Man erinnert sieb, dass in Ziffer 1 die Worte „deut-schen Gepräges" in der Regierungsvorlage gefehlt hatten,dass sie erst im Reichstag auf Antrag des AbgeordnetenDr. Wolffson eingesetzt wurden, mit der klar ausgesprochenenAbsicht, die österreichischen Thaler von der Bestimmungdieses Artikels auszuschliessen, dass D e 11) r ü c k damalsdiese Ausschliessung für so selbstverständlich erklärte, dassihm der beantragte Zusatz als überflüssig erschien. Jetztsollte der Artikel einen zweiten Zusatz erhalten, durchwelchen der erste Zusatz in Begründung und Wirkung auf-gehoben wurde. Tempora mutantur!
Im Reichstag entspann sich bei der Beratung desGesetzes eine Debatte über die künftige Einlösungsverpflich-tung des Reiches, ohne indes zu einer Klärung zu führen.Ein Zusatzantrag des Abgeordneten für Esslingen , Dr. Lenz,wollte die österreichischen Thaler auch hinsichtlich ihrerkünftigen Einlösung durch das Reich zu ihrem gesetzlichenWert von 3 Mark vollständig den deutschen Thalern gleich-stellen. Delbrück erklärte sich jedoch im Namen derverbündeten Regierungen energisch gegen diesen Antrag.Einmal hielt er ihn für völlig überflüssig, weil das Gesetznur die Beunruhigung des Publikums beseitigen wolle ; diesesei aber nur durch die Gefahr einer plötzlichen Ausserkurs-setzung der österreichischen Thaler seitens des Bundes-rates hervorgerufen worden. 1 Diese Möglichkeit sei durchdas vorgelegte Gesetz beseitigt. 2 Dann wies er auf dieMöglichkeit hin, Osterreich werde seine Valutaverhältnisseordnen und die Thaler einlösen; er nannte es mehr als vor-eilig, wollte man die Verpflichtung übernehmen, Osterreich auf Kosten des deutschen Reiches von seinen Thalern zu„b e f r e i e n".
Auch Bamberger sprach sich dagegen aus, „dieöster-reichischen Münzen ohne weiteres als deutsche Landesmünzenzu erklären". „Auf der andern Seite", sagte er, „bin ichfest überzeugt, dass diese Vorlage, wie sie heute dasteht,
1 Siehe Anm. 1. S. 81.
2 Siehe Anm. 1. S. 82.