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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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IV. ABSCHNITT.

Österreich gegenüber hätte man durch die gesetz-liche Übernahme der Einlösungsverpflichtung weder auf einRecht verzichtet, noch eine Verpflichtung übernommenSeit Ablauf des Jahres 1870 herrschte ja bezüglich des ehe-mals gemeinschaftlichen Umlaufsmittels völlige Vertrags-losigkeit. .Jeder Staat konnte über die Münzen seines Ge-präges vollständig eigenmächtig belinden. Osterreich hattedas Recht, die Thaler ohne irgend welche Einlösung ausserKurs zu setzen. Dem deutschen Reiche stand dem gegen-über absolut kein Einspruchsrecht zu.

Noch viel weniger war Osterreich verpflichtet, dieThaler seines Gepräges einzulösen, ehe es sie ausser Kurssetzte, und ganz haltlos wäre es gewesen, von Osterreich für den Thaler mehr als seinen in Osterreich gesetzlichenWert von 1 '/2 Gulden zu verlangen. Ganz abgesehen da-von, dass eine Einlösung der österreichischen Thaler vonseiten des österreichischen Kaiserstaates nur dann für dasdeutsche Reich gegenüber einer Veräusserung derselben alsblosses Material von nennenswertem Vorteil geworden wäre,wenn sich der Geldwert des Guldens, und damit auch desThalers, in Osterreich über seinen Silberwert erhobwelcher Fall völlig unerwarteter Weise 1879 wirklich ein-trat ganz davon abgesehen konnte das Reich dadurch,dass es seinen Unterthanen gegenüber die Einlösung derösterreichischen Thaler zu ihrem deutschen Tarifierungs-wert übernahm, schon deshalb nicht auf ein Hecht Oster-reich gegenüber verzichten, weil es g a r kein Rechtb e s a s s , von Osterreich eine Einlösung zu verlange n.Wenn aber Österreich nicht aus juristischen Zwangsgründen,sondern aus Gründen allgemeiner Billigkeit unter gegebenenVerhältnissen die Einlösung seiner Thaler zu irgend einemihren Silberwert übersteigenden, den Wert von 3 Mark abernicht erreichenden Satze übernehmen wollte; so konnte esdas thun, ganz unabhängig davon, wie sich die deutscheReichsregierung mit ihren Unterthanen in dieser Sache aus-einandergesetzt. Also auch hier wäre nichts im Wege ge-standen, die Verpflichtung des deutschen Reiches zur Ein-