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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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DIE ÖSTERR. THALER I. DEUTSCHL. N. D. MÜNZREFORM. 91

lösung der österreichischen Thaler zu ihrem deutschenGeldwert den deutschen Staatsangehörigen gegenüber offiziellanzuerkennen und gesetzlich festzulegen.

Trotzdem das nicht geschah, herrschte im deutschenPublikum nach der Beantwortung der Interpellation desFürsten Hohenlohe und nach dem Erlass des Gesetzes vom20. April 187-1 bezüglich des Schicksals der österreichischenThaler vollkommene Ruhe, und konnte vollkommene Ruheherrschen. Denn nach dem thatsächlichen Stand der Dingekonnte es niemanden zweifelhaft sein, dass allenfalls bei derAusserkurssetzung der österreichischen Thaler eintretendeVerluste, trotz allen Sträubens der Reichsregierung gegendiese letzte Konsequenz, vom Reiche würden übernommenwerden ; dass dieses, wenn Österreich sich dazu herbeilassenwürde, sich höchstens nach gütlichem Ubereinkommen mitdiesem in den Verlust würde teilen können. Die letztereMöglichkeit konnte jedoch so lange überhaupt nicht- in Be-tracht kommen, als in Osterreich selbst der Geldwertvon 1 Thaler oder 1'/'- Gulden nicht höher war als seinSilberwert.

III. DAS GESETZ VOM 6. JANUAR 1876.

Im deutschen Deiche trat an die Stelle der Beschäf-tigung mit den österreichischen Thalern speziell in der Zeitder ungünstigen Wechselkurse, der Goldausfuhr und deshohen Berliner Goldpreises von Mitte 1874 bis Mitte 1875die Beschäftigung mit den Thalern überhaupt. Ihnen schriebman die Hauptschuld an der deutschen Währungskrisis indieser Zeit zu. Alle ehemaligen Landeskurantmünzen warennach und nach eingezogen, die Drittelsthaler zunächst alsScheidemünzen beibehalten worden, nur Thaler und Doppel-thaler waren als Kurantgeld geblieben. Durch kaiserliche Ver-ordnung vom 22. September 1875 wurde der Eintritt der Reichs-währung im gesamten Bundesgebiete auf den 1. Januar 1876festgesetzt, nachdem schon vorher die Mehrzahl der Bundes-staaten von dem ihnen zustehenden Rechte Gebrauch ge-