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IV. ABSCHNITT.
macht, und die Reichswährung in ihrem Gebiet auf parti-kularen] Wege eingeführt hatten.
Obwohl die einzigen silbernen Kurantmünzen eineeigentliche Gefahr für die deutsche Währung nach Über-windung der Krisis von 1874 75 wohl kaum mehr dar-stellten, trotz ihrer Unterwertigkeit — sie waren ja nurin einer so beschränkten Summe, nach der höchsten Schätz-ung von 500 Millionen Mark, vorhanden, auf welche herabder deutsche Umlauf fast unmöglich sinken konnte — warihr blosses Vorhandensein manchen Leuten, welche aufKonsequenz und Harmonie auch in Münzangelegenheitenetwas hielten — eine erfreuliche Erscheinung in Anbetrachtder früheren deutschen Münzveriotterung, — ein Dorn imAuge. Unter denjenigen, welche die Reichsregierung umeine Änderung in dieser Sache ersuchten, war auch derVerein für Sozialpolitik. 1
Die Reichsregierung gab scheinbar nach. Sie brachteeinen Gesetzentwurf vor den Reichstag , durch welchen derBundesrat ermächtigt werden sollte, zu verordnen, dassdie Einthalerstücke deutschen und österreichischen Geprägesbis zu ihrer Ausserkurssetzung nur noch an Stelle derReichssilbermünzen in Zahlung zu nehmen sind. — Icherwähne dieses Gesetz nur der Vollständigkeit halber.Thatsächliche Tragweite hatte es nicht.
Seine Motive setzten sehr treffend auseinander, wiewenig sich Silberkurantgeld mit dem Grundgedankendes deutschen Münzwesens vertrage. Sie versprachen ausser-dem die baldige Ausserkurssetzung der Doppelthaler, während
' Er beschloss auf Antrag von Nasse, vorzuschlagen:
1) Die Zahlungskraft der Thaler auf Beträge bis zu 1(10 Markzu beschränken, sie also zu einer Art höheren Scheidemünze zu machen,welche gleich den Reichssilberraünzen an bestimmten Kassen vom Reichein Gold umgewechselt werden sollte.
2) Thaler bis zu einem die Hälfte ihres Baarvorrates nicht über-steigenden Betrage unter Garantie des Reiches für einen gewissenGoldwert der Reiohsbank zu überweisen, als vorläufige gesetzliohe Haar-dockung der Noten.