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V. ABSCHNITT.
sehen Thaler mehr, durch deren Nichteinlösung wäre alsokaum ein Österreicher geschädigt worden. 1
Die einfache privatrechtliche Zurückleitung der öster-reichischen Thaler in den österreichischen Umlauf war alsoein Weg, den die deutsche Reichsregierung zum mindestennicht gegen den Willen der österreichischen Regierungbeschreiten konnte. Die österreichische .Regierung andrer-seits hatte ein grosses Interesse daran, dass dieser Wegnicht beschritten wurde. Die ganze Situation wies alsomehr denn je zuvor auf eine endgültige Regelung derösterreichischen Thaler-Frage im Wege beider-seitiger Verständigung hin.
1 „Was ihre eigenen Angehörigen betrifft, könnte die Monarchieeine Einlösung völlig unterlassen, denn es befindet sieh hierzulandewohl kein einziger Vereinsthaler im Umlaute. 1 ' - Landcsbergera. a. 0., S. 410.