VI. ABSCHNITT.
DIE LIQUIDATION.
I. DIE DEUTSCHE GESETZVORLAGE BETREFFEND DIEVEREINSTHALER ÖSTERREICHISCHEN GEPRÄGES,VOM 4. NOVEMBER 1891.
Im Jahre 1891 nahm die österreichisch-ungarsicheRegierung mit etwas mehr Eifer als bisher Erwägungenbehufs Regulierung der Valuta in die Hand. Es war vonAnfang an kaum zweifelhaft, dass es sich bei den Mass-nahmen der österreichisch-ungarischen Regierung um Vor-bereitungen für den Ubergang zur Goldwährung handelte.Es war ferner zu erwarten, dass bei einer Neuordnung desösterreichischen Münzsystems die Ausserkurssetzung derösterreichischen Thaler in Österreich erfolgen würde.
Solche Erwägungen veranlassten die deutsche Keichs-regierung, den eisten Schritt zur definitiven Lösung derösterreichischen Thaler-Frage zu fchun.
Ende des Jahres 1891 war der thatsächliche Standfolgender:
Von den ursprünglich geprägten Stücken im Betragvon 31.115 849 Thaler = 93.347 547 Mark (ohne die 1868nachträglich geprägten 168.304 Einthalerstücke =- 501.912Mark) berechnete man als noch vorhanden, so gut wie aus-schliesslich im deutschen Umlauf, ungefähr 78 MillionenMark. Von dieser Summe waren nach Soetbeer 1 nahezu
1 Literatur-Nachweis, Nachweis, Nachtrug S. 306.