DIE LIQUIDATION.
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diese neubeschlossene Schieidemünzprägung bis auf etwa32 Millionen Mark vermindert werden. — Im Verkehr istohnedies nur noch ganz selten ein österreichischer Thaleranzutreffen, da weitaus der grösste Teil der noch vorhan-denen in der Reichsbank angesammelt ist, welche schon seitlanger Zeit Anweisung hat, die bei ihr eingehenden Stückefestzuhalten. 1 Mit ihrer förmlichen Ausserkurssetzung unddamit der Beseitigung eines Zustandes. welchen schon dieMotive des Gesetzentwurfes vom 7. November 1891 als„münzpolitisch nicht wohl angängig" bezeichnen,'- hat estrotzdem vielleicht noch gute Weile.
1 Sitzung des Reichstags vom 10. Februar 1892, Sten. Ber. BandVI. S. 4089- 90. Dr. Bachem als Berichterstatter der Kommission:
„Schon seit Jahren ist die Reichsbank angewiesen worden, dieseThaler, wenn sie einliefen, festzuhalten und in den Kellern der Bankzu thesaurieren."
2 „Eine Münze fremden Gepräges, welche innerhalb ihres Heimat-landes keine Giltigkeit mehr besitzt, nichtsdestoweniger in Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel zu behalten, könnte münzpolitisch nichtwohl für angängig erachtet werden."