SCHLUSS.
VE K GLEICHUNG MIT DER LIQUID ATIONSFBAGE DESLATEINISCHEN MÜNZBUNDES.
Wie bereits eingangs erwähnt: nicht weil den liierbesprochenen Fragen irgend welche grössere praktischeBedeutung zukäme — es handelt sich ja nur um vergleichs-weise geringfügige Summen —, habe ich die vorstehendeUntersuchung unternommen, sondern nur deshalb, weil dieseFragen eine reiche Quelle theoretischer Erkenntnisse fürdie Natur unseres modernen Geldwesens, und besondersfür die Natur der Münzvereine sind, in erster Linie, weiles sich hier klar und deutlich zeigt, dass das Gepräge einerM ü n z e für deren Geld Charakter ohne alle Bede u t u n gist, dass für diesen lediglich rechtliche und vor allemthatsächliche Verhältnisse in Frage kommen.Wir haben gesehen : Unbestreitbar sind die österreichischenThaler österreichische Münzen; rechtlich sind sietrotzdem deutsches, daneben auch österreichischesGeld, nach den thatsächlichen Verhältnissen waren sie,mindestens von 1872 an, n u r d eutsches G e Id. 1 ()ster-reich hatte demnach weder eine rechtliche noch einemoralische noch sonst eine Verpflichtung, den an den öster-
1 Landesbergcr in Dorns „Volksw. Wochenschrift" v. 19. Nov.1891, S. 411:
„Faktische Geldqualität haben dann auch die Vereinsthalerwährend ihres ganzen Umlaufes bloss im Reiche genossen,"