SCHLUSS.
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reichisclicn Thalern entstandenen Verlust mitzutragen.Wenn es dennoch durch das Abkommen von 1892 einenTeil desselben auf sich nahm, so geschah dies — wie schonoben gezeigt — nur als ein 0p f e r an das in demVorurteil des Gepräges befangene allgemeineRechtsbewusstsein , welches — wie Landesbergersehr richtig sagt — „wegen der Kürze der Zeit noch nichtGelegenheit gefunden hat, sich mit den höchst eigentüm-lichen Rechtsfragen der hinkenden Währung vertraut zumachen". 1
Sehl' oft wird die Frage der L i q u i d a t i o n d e slateinischen Münzbu n d e s mit den hier besprochenenVerhältnissen in Parallele gestellt. Mit einer gewissenBerechtigung, obwohl zwischen beiden Fragen auch sehrgrosse Verschiedenheiten bestehen. Jedenfalls ist eine Ver-gleichung beider sehr geeignet, die gewonnenen Erkenntnissein hohem Grade zu bestärken.
Die Liquidationsfrage des lateinischen Münzbundes istpraktisch sehr viel wichtiger, als die Frage der österreichi-schen Thaler. Es handelt sich hier um einige HundertMillionen Franken, und hauptsächlich für das kleine Belgien ,für welches Hundert Millionen fast so viel bedeuten, Aviefür Deutschland eine Milliarde. Diese Liquidationsfragehat daher die öffentliche Aufmerksamkeit in weit höherem
1 Landesberger, a. a. O., 8.411. — Der Ausdruck „Rechtsfragender hinkenden Währung" scheint mir nicht sehr glücklich gewählt-Das charakteristische liegt bei dieser und analogen Fragen in dem Zu-sammentreffen dreier Umstände: erstens in dem Bestehen oderBestanden- h a b e n von M ü azb finden mit gemeinschaft-lichen Umlaufsmitteln, und gerade dieses Moment ist in dem Aus-druck „Rechtsfragen der hinkenden Währung" nicht enthalten; zweitensin der Vornahme eines W äh r u n gs w e o h s e 1 s , ehe die Gemein-s ohaf tli c hkei t des U mla u f s m i 11 el s gelöst ist; drittens indem durch diesen Währungswechsel zwar nicht notwendiger Weiseverursachten, aber doch bedingten Unter wertig wer den des ge-meinsamen bisher vollwertigen Unilaufsmittels. Geradedie völkerrechtliche Verteilung des dadurch entstehenden Ver-lustes ist der springende Punkt sowohl bei der österreichischen Thaler-frage, als auch bei der Liquidation des lateinischen Münzbundes.