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sind demnach von ihm erfunden, das „Protokoll", welches erbei sich zu haben behauptete und aus dem er angeblich„wörtlich" vorlas, war nicht das Protokoll, sondern einePrivatarbeit und wenn in dieser ein Satz anders wiedergegebenist, wie im stenographischen Bericht des offiziellen Protokolls,so entscheidet unzweifelhaft letzteres, und Herr Dr. Bambergerwird danach zugestehen müssen, daß seine Beweisführung auchin ihrem Ausgangspunkt — ich hätte im Jahre 1889 inParis das Umgekehrte von dein gesagt, was ich am 4. März1893 im Abgeordnetcnhause ausführte — vollständig gescheitertist, denn daß die Worte srnpsofisr 1a cksmoirstisabion äsl'arAsnt einen andern Sinn hatten, als Herr Raffalowitschund nach ihm Bamberger hineinlegen, habe ich in meinenfrüheren Ausführungen nachgewiesen.
Wenn Herr Dr. Bamberger „keine Widersprüche" zwischenseinen Ausführungen und dein Protokoll findet, so fordere ichihn auf, aus dem Protokoll oder sonst wie nachzuweisen, daßich mich „ausdrücklich" als Abgeordneter des Herrn von Kar-dorff „qualifizirt" und, wie ich mich „manchmal ausgedrückt",„im Namen von Deutschland " Erklärungen abgegeben hätte.
Daß man in einem Parlament einen Zeitungsbericht, dernachher in Broschüren-Form erschien, überhaupt als „Protokoll"eines Kongresses zitirt, über dessen Verhandlungen ein steno-graphisches Protokoll wirklich existirt, ist mindestens eigenartig.
Durch seinen Rechtfertigungsversuch hat Herr Dr. Bam-berger seine Sache keineswegs verbessert. Sollte er im Reichs-tag wieder erscheinen, so wird seine Art „Protokolle" zu zitireneinigermaßen mißtrauisch gegen die Zuverlässigkeit seiner An-gaben überhaupt machen.
(Deutsches Wochenblatt Nr. 19 vom 11. Mai 1893.)