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Ludwig Bamberger : eine biographische Skizze / von Otto Hartwig
Entstehung
Seite
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rechtlich erschossen. Diese Tliat verbreitete nicht sowohlSchrecken unter den Radikalen Deutschlands als eine furcht-bare Wutli gegen die Reaction und deren Trägerin, dieMonarchie. Dieser Empfindung gab auch Bamberger in einerleidenschaftlichen Rede Ausdruck, welche er am Abend des15. November in Mainz vor einer grossen Trauerversammlungfast improvisirt hielt. So pathologisch den kühlen Leser vonheute diese Rede nach Form und Inhalt anmuthen mag,sowar sie doch der volle und nicht künstlich gesteigerte Aus-druck des grenzenlosen Jammers und Zornes von Unzähligenüber diese Blutthat. Bamberger , der übrigens seihst R. Blumnicht gerade sehr hoch veranschlagte, meinte, kein Mann seidamals mehr vom Volke geliebt gewesen als R. Blum; inihm, dem für unantastbar gehaltenen Volksvertreter, habeman die Freiheit selbst dahin gemordet gesehen. Bamberger folgerte in seiner Rede daraus, nun sei die Monarchie erstrecht verloren und wendete sich zu einem furchtbaren Angriffgegen die tieferen Urheber und Mitschuldigen des Mordes,die Volksfeinde im Parlamente und in der Reichsregierung,an deren Spitze deredle Heinrich von Gagern stehe. DieseTrauerrede, die so in eine leidenschaftliche Anklage ausklang,trug Bamberger damals keine Unbequemlichkeiten ein. "Wurdendoch zahllose andere Trauerfeierlichkeiten in Stadt und Landgehalten und die republikanische Partei durch diese Gewalt-that der Reaktion zunächst nur gestärkt. Erst nachdem dieAufstände in der Pfalz und Baden 1849 niedergeschlagenwaren, wurde Bamberger auch wegen dieser Rede in Anklage-stand versetzt und zu zweijähriger Gefängnisstrafe in con-tumaciam verurtheilt.Es ging damals mit den schwererenVerurtheilungen in einem hin.

Vergeblich suchte die radikale Partei die rückwärtsfluthende Strömung durch immer neue Organisationen aufzu-halten. So wurde ein sog. Märzverein gegründet, dem auchBamberger seine Kräfte widmete. Im Stillen von der Frucht-losigkeit aller Anstrengungen überzeugt, suchte er doch ander von ihm einmal eingenommenen Stelle seine Schuldigkeitzu tliun und gegen die nunmehr um sieh greifende Resignation