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VlcchblättchcnS, in welchem die Buchstaben ausge-schnitten waren, ,und über welche man einen inFarbe getauchten Pinsel oder Schwamm hinweg-führte, auf den zu bezeichnenden Gegenstand, anSwelchem Stoffe derselbe immer mochte bestandenhaben, lesbar überzutragen. Die Griechen nann-ten derartige Patronen „'^oyy^.u^ol", die Römer
„I^ilmliine ittteri asiles. "
Ans diese Weise unterzeichnete nach Procopius c 5. Kaiser Justin I. seine Briefe und vollzognach NalesiuS lÄxcorxt. p. 669. Theodorich derGroße seine Edictc. In v. Murr's Journal zurKunstgeschichte Th. II. S. 183. ist ein aus Tri-stan'S histor. Comment. III. x>. 681. entnomme-nes Kupfertäfelchen ans der Zeit des Konstantinsabgebildet, in welchem folgende Worte ausgeschnit-ten sind: ^ IM L0?<81'^1'10 ^vv 8LAI?IZR.
viero^i.
Die Römer bedienten sich nach QuintilianInstit. orat. I, 2. solcher ausgeschnittener Patro-nen, um den Kindern die Formen der Buchstabeneinzuprägen und sie schreiben zn lehren. Der Grif-fel wurde durch diese Einschnitte wie durch Furchenhingeführt und konnte nicht, wie auf den mit Wachsübcrstrichenen Täfelchen, über die Vorschrift hin-ausfahren, weil die Ränder des Blechblättchensden in der unsicheren Hand des Kindes schwan-kenden Griffel zurück hielten. Diese merkwürdigeStelle im Quintilian verdient aus mehr als einerHinsicht nachgelesen zn werden.
Aehnlicher Patronen bedienten sich im Alter-thume die MagistmtSpcrsoncn uud im Mittelalterdie Notare häufig zu dem Körper der Notariats-zeichcn ans den von ihnen abgefaßten Urkunden,die sie alsdann durch Schrciberzügc aus freier Handvervollständigten, sowie die Kaiser von Karl demGroßen an die von dem Kanzler vorgeschriebenenMonogramme durch Vollendung irgend eines Stri-ches vollzogen und der Urkunde Kraft und Gültig-keit verliehen haben. In der Geschichte des Orientskommt zwar eine ebenso sonderbare, als den despo-tischen Geist seiner Beherrscher charakterisirende Artder Urknndcnvoltziehuug vor. Muhammed tauchtenämlich laut der Sage seine flache Haud in rotheFarbe und drückte sie auf das Pergament. Nach
itung.
ihm thaten die Chalifcn, seine Nachfolger, einGleiches, und wie Hammer in feiner „Geschichtedes oSmanischen Reiches " erzählt, ward dieser Ge-branch noch von den mongolischen Kaisern, sowievon dem tartarischcn Welterobercr Timurleug oderTamcrlan ausgeübt.
Die Alten hatten auch metallene Stempel zumZeichnen der Sklaven, des Viehes (Oolumolla VII,9. 12.), des Brodes und der Töpferwaaren. Indiese „l'esser-w sixnatorigs" waren die Worte inverkehrter Richtung erhaben eiugeschuittcn. Wollteman einen widerspenstigen Sklaven bestrafen uud vondem Davonlaufen abhalten, so wurde der Stempelglühend gemacht und auf d!e Wange oder Stirnegedrückt, gleichwie man vor noch nicht allzulangerZeit selbst in dein gesitteten Europa Missethäterbrandmarkte und in Afrika noch heut zu TageSklaven bezeichnet. Auch irdenen Gefäßen und Zie-gelsteinen wurden häufig solche Buchstaben, Worteund Zahlen eingedrückt, entweder um den Namendes Verfertigers oder den Inhalt anzuzeigen, wiebei den Aerzten oder Apothekern, und solche Stem-pel gehören in Antignitätensammlungen nicht ge-rade zu den Seltenheiten. Die uralte Sitte derAegyptier, die Hieroglyphen auf die Statuen ihrerGottheiten und auf die Särge ihrer Todten vertieftoder erhaben cinzuschnciden, ahmten die Griechenund später die Römer nach.
Plutarch erzählt in seinem „ Solon ", wie dieGesetze dieses Weisen in hölzerne Tafeln eingcgra-ben im Prytanenm zu Athen aufbewahrt wurdeu.Jedermanu, der die römische Geschichte gelesen,kennt die in zehn ehernen Tafeln eingcgrabenen Ge-setze der Dccemvirn und weiß, daß schon Romszweiter König, Numa Pompilins, seine gottes-dienstlichcn Anordnungen, auf Holztafeln geschnit-ten, in dem Tempel aufstellen ließ.
Kann man gleichwol den Schild von Holz, aufwelchem der Vertrag des Tarquinius Superbus mitden Gabiern in altcrthümlichen Charakteren ge-schrieben war und den man zu Rom im Tempeldes Jupiter Fibius als eine Reliquie aufbewahrte,aus dem Grunde nicht zu den xylographischenDenkmälern zählen, wie mehrere Bibliographengethan haben, weil der Schild nach Dionysius von