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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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G. FRHR . SCHENK

zu Eltville der erfamen Jungfrau Elfe Hirij, Frielen G. fei. Witwe, über 2 fl. ewiger Gülteauf ihrem Haus, da sie itzo in wohnet, in der Stadt Eltville Ringmauern, neben GretgenSchwalbach gelegen, fo auf Michaelis, des Frielejahrgezeit, gefallen, die mit Vigilien undSeelmeffen begangen werden folle(z. Jungen, F. G. Ch. I,f. 965; III f. 102 u. 390; nachdem zumjungenfchen Rothbuch, S. 136). Die Kinder aus diefer Ehe fiehe bei 140 u. 41.

(133) ELSE zur Laden zu Gutenberg, Tochter Frieles (125). J. M. z. Jungen gibt infeiner Fr. G. Chr. III, f. 47 folgende Nachricht:Eine Eheberedung zwischen Clesgen,Clos sei. Sohn zum Vitzthumb, sodann Eisgen Frielen Tochter zum Gensfleisch, l.Brieffs allegirtaus einem alten Register bey H.J. Marq. v.Glauburg de dato 1414.Commu-nicirt 1643). Die Sühne mit Patje Blashof in 1420 und die Theilung mit ihren Brüdern in1433 find bei 125 u. 31 erwähnt. Ihr Mann quittirt im Jahre 1436 die Mainzer Renten für feineSchwäger. Elfe kommt bis zumJahre 1443 vor; ihr Mann (larb 1449auf50. ErwarderSohndes Claus V. und der Eifa v. Holzhaufen (Fichard, G. G., zum Humbrecht. Frankfurter Leib-gedingsregißer von 1450, wo der Poßen unter den 1450 abgeßorbenen erwähnt wird).

(134) JOHANN (Henchen) G. zur Laden, genant Gutenberg, SohnFrieles(125). Ueber

fein erßes Vorkommen im Jahre 1420 als Henchen, Bruder des Friele zur Laden, ver-gleiche man den Beleg zu 131. Als Geburtshaus zweifellos der Hof zu Gutenberg anzufehen, den fein Vater bei der Auseinanderfetjung mit feinen Gefchwißern erhaltenhaben muß, foweit er Eigenthum der Familie war (VergleicheVIII C). Da Johann fehr wahr-ßheinlich ein Kind zweiter Ehe feines Vaters war (ßehe 131), fo muß deffen felbftftändigerHaushalt bei Eingehung feiner zweiten Ehe im Jahre 1386 längß beßanden haben.Ohnedies wäre auch das Wohnen eines Mitglieds der Gefchlechterariftokratie im Haufefeines, einer reichgewordenen Krämerfamilie entftammenden, zweiten Schwiegervatersunter folchen Umßänden wenig wahrßheinlich. Daß Johann im Jahre 1434 ein Mal alsJoh. Gänsfleißh der Junge bezeichnet wurde, bezieht ßch auf den 1443 verßorbenenJohann G. den Alten von der Sorgenlocher Linie (II10). Später zählte er nicht mehrbei den verßhiedenen älteren und jüngeren Johannen von der Sorgenlocher Linie mit,fondern wird ßändig als Johann G., den man nent Gutenberg , oder, kurzer Hand, alsJoh. Gutenberg bezeichnet. Auffallend ift die Nichtbetheiligung Gutenbergs an derVormundfchaft feiner Bruderskinder, wie ße ßch aus der Urkunden-BeilageX, III ergibt. Esfpricht das für feinen, auch fonft bekannten Vermögensverfall. In Verbindung mit demUmßande, daß Gutenberg erß nach dem Tode feines Bruders wieder in Mainz nach-weisbar, drängt das zu der Annahme, daß die Brüder zerfallen waren. Ueber Guten-bergs wahrßheinlich erßes Drudehaus, das Haus zum Humbrecht, vergleiche man dieDarlegungen bei IX C. Die Nachricht über feine Beifetjung in der Franciscanerkircheerhält eine neue Stütze durch den Umftand, daß auch die Großmutter Gutenbergs dortihr Grab hatte (ßehe bei V). Es nur Ein Siegel Gutenbergs bekannt geworden, dasan der Straßburger Urkunde vom 17. November 1442 hing und mit ihr zu Grundeging. Es unter Nr. 4 der Siegeltafel, nach der von Archivar Dr. L. Schneegans imJahre 1857 gelieferten eigenhändigen Zeichnung (H. Lempertj, Bilder-Hefte zur Ge-ßhichte des Bücherhandels, 1858, Tafel I, A) vergrößert wiedergegeben worden. Eszeigt, ähnlich dem Siegel feines älteren Bruders Friele, nur den Schild mit dem Pilger-wappen, ohne Beizeichen, innerhalb eines Ornamentes. Die beßhädigte Umßhriftlautet: f * * 0enff(leifc)^ * bei * {jutertb#. Im Uebrigen kann ich mich lediglich