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K. SCHORBACH
Gutenberg habe trotz des im Jahre 1458 eingetretenen Zufammenbruchs feiner Ver-hältniße den Muth und die alte Unternehmungsluß nicht eingebüßt. Nachdem er be-reits fo glänzende Beweife von der Nutzbarkeit feiner neuen Kunß geliefert, fei es ihmnicht fchwer gefallen, einen anderen Kapitalien für fich zu gewinnen. In der Perfondes angefehenen Mainzer Jurißen Dr. Konrad Humery habe er einen folchen gefundenund mit deffen Geldvorfchüffen eine neue Druckerwerkßatt eingerichtet, welche Unter-pfand des Gläubigers blieb. Mit den neu gegoflenen Typen fei alsbald gedruckt worden,und das Hauptwerk der wiedererftandenen Gutenbergißhen Offizin, die 373 Blätterumfaffende Riefenleiftung des Catholicon, habe bereits 1460 fertig Vorgelegen. Die ge-fchickt ausgewählten Verlagswerke hätten gute Einnahmen verfprochen, aber durch dieunfelige Bifchofsfehde wäre das kaum begonnene Unternehmen beeinträchtigt und inFolge der Einnahme und Plünderung von Mainz (im Oktober 1462) völlig vernichtetworden. Nach diefer Störung des Druckerei-Betriebes fcheine Gutenberg dann feinetypographifche Wirkfamkeit nicht wieder aufgenommen zu haben, da er vom Januar1465 an zu den Hofleuten des Erzbifchofs Adolf zählte. Vorher oder fpäter müffe eraber den Heinrich Bechtermünze, mit welchem er im Jahre 1464 entfernt verwandt 349wurde, in die Technik des Buchdrucks eingeführt und ihm, fcheinbar mit ZußimmungHumerys, die Catholicon-Typen leihweife überlaßen haben. 350 So wäre der erße Elt-viller Drude noch unter den Augen Gutenbergs im Jahre 1467 entßanden und wohl nochvor deffen Tode durch Nicol. Bechtermünze und Wigand Spyeß vollendet worden. Nachdem Hinfeheiden Gutenbergs hätte fleh dann anfeheinend Dr. Humery, deffen rück-fichtsvolle Haltung feinem unvermögenden Schuldner gegenüber Anerkennung verdiene,nach Auslieferung des Pfandobjekts irgendwie mit Nicolaus Bechtermünze verßändigt,weil Letzterem auch noch im Jahre 1469 die Weiterbenutzung der Catholicon-Typenfreißand. Erß beim Ableben Humerys (um 1472) wären ße ihm in Folge der Erbfchafts-theilung entzogen worden, und Bechtermünze habe fich darauf neues Letternmaterialbeßhaffen müflen.
Die eben mitgetheilte landläufige Combination vermag Niemand völlig zu befriedigen,denn ße läßt einige fchwierige Fragen ungelöß, worauf fchon oft genug hingewiefenwurde. 351 Auch die Annahme verlorener Abmachungen zwißhen Humery und Bechter-münze hilft nicht darüber hinweg. Ebenfowenig kann die Auffaffung, daß Humery nichtder Gläubiger, fondern der Verleger gewefen fei, welcher für feine Zwecke dieDruckerei felbß beßhaflft und darauf an Gutenberg fowie fpäter an die BechtermünzeDruckaufträge ertheilt habe, ganz genügen. Der Revers Humerys, in welchem ja nichtvon Geldleiftungen die Rede iß, würde allerdings nicht gegen diefe Anßcht fprechen,auch Manches, wie das Wandern der Offizin von Mainz nach Eltville , auf folche Weifeeine leichtere Erklärung finden, aber die Hauptfchwierigkeit bleibt immer beftehen.Bezieht man nämlich Humerys Verpflichtungsbrief von 1468 auf die Catholicon-Typen,fo ergiebt fich ein Widerfpruch zwißhen der Beftimmung des Kurfürßen, daß GutenbergsDruckgeräth nur in der Stadt Mainz benuizt werden folle, mit der Thatfache, daß die-felben Typen bereits vorher (1467) und auch nachher (1469) in Eltville von denBrüdern Bechtermünze zum Drucke verwendet wurden. Auf diefe und andere fichdarbietende Schwierigkeiten, deren ßchere Löfung nur durch neu hervortretendesUrkundenmaterial möglich fein wird, kann hier nicht näher eingegangen werden, weil