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ße in dem nachfolgenden Auffatje von Prof. Velke zur Sprache kommen füllen. Dortwird auch eine neue Anficht über das Verhältniß Gutenbergs zu den Bechtermünze undzu Humery entwickelt werden.
Kehren wir fchließlich noch einmal zu unferer Urkunde zurück und fehen wir dieVerfügung des Erzbifchofs näher an, fo drängt fich die berechtigte Ueberzeugung auf,daß Gutenberg es verßanden hatte, diefen Kirchenfürßen für die Typographie zuintereffiren und ihn von deren hohem Werthe zu überzeugen. Gutenbergs Einfluß darfman es auch wohl größtentheils zufchreiben, daß die Errichtung einer Druckerei in derkurfürßlichen Refidenz zu Eltville zu Stande kam und deren Betrieb Gutenbergs Ver-wandten, den Brüdern Bechtermünze, bewilligt wurde. Aus dem Erlaffe des ErzbifchofsAdolf über die von Gutenberg hinterlaffene Druckerwerkßatt erkennen wir deutlich dieFürforge, welche er dem Buchgewerbe feiner Stadt Mainz widmete. Und fo liefert dennunfere Urkunde ein wichtiges Zeugniß für die wohlwollende Stellungnahme der geg-lichen Würdenträger gegenüber der jungen, im Dienfte der Kirche fich ausbreitendenBuchdruckerkunft, deren frühefte Pflegeftätten fich an den alten Bifchofsfi^en befanden. 352
H iermit hat die Zufammenßellung der urkundlichen Nachrichten über Johann Guten-berg , welche bisher durch die Forfchung ermittelt wurden, ihr Ende erreicht. Derkommenden Zeit bleibt vorausfichtlich noch mancher Fund von Gutenberg -Akten Vorbe-halten, wenn einmal die Schäle fämtlicher Archive geordnet und gründlich durchforfchtfind. Aber die Hauptfache fteht auch fchonjetjtfür jedenUnbefangenen unerfchütterlich feß.
Unfere Quellen Hoffen nicht gerade fpärlich, aber der Gewinn an Thatfächlichem überGutenbergs Leben und Wirken ift kein befonders großer. Einzelne individuelle Zügefeiner Perfönlichkeit treten uns wohl in fchwachen Umriffen entgegen, aber ße reichennicht aus, ein volles Charakterbild danach zu zeichnen. Wir erfahren allerdings Einigesvon feinen äußeren Lebensumftänden, aber nichts von feinem geiftigen Entwickelungs-gang, nichts von feinem inneren Leben, feinem Denken und Fühlen, und faß ebenfo-wenig von feinen Beftrebungen und Zielen fowie den Beweggründen feines Schaffens.
Ueber GutenbergsThätigkeit geben nur drei Dokumente erwünfchten Auffchluß, dieStraßburger Prozeßakten von 1439, dasHelmaspergerfcheNotariatsinftrument von 1455 undder Revers desDr.Humery vom Jahr 1468 (vgl. Nr. XI, XX u.XXVII). Diefe Aktenftücke,deren Aechtheit je< 3 t wohl jedermann anerkennen wird, find darum von fo unfchätjbaremWerthe. Indem e r ft en tritt Gutenberg als erfindungsreicherTechniker hervor, der mit ver-fchiedenen Genoffen verfchiedene Induftrien betrieb, darunter eine geheimnißvolle Kunft,welche als erfte Verfuche im Vervielfältigungsdruck, in der „ars fcribendi artificialiter,“allem Anfcheine nach aufzufaffen fein wird. In der zweiten Urkunde von 1455 fehenwir Gutenberg und Fuft zu einer Druckgemeinfchaft verbunden, um „das Werk derBücher“ zur Ausführung zu bringen. In Straßburg fowohl wie in Mainz ift Gutenbergder geiftige Urheber und technifche Leiter, deffen Ideen und Pläne mit Hilfe Andererausgebeutet werden follen. Das dritte Aktenftück endlich bezeugt, daß Gutenberg beifeinem Tode eine Druckerwerkßatt hinterließ.
Wer diefe 3 Urkunden vorurtheilsfrei prüft und ihre Nachrichten miteinander ver-knüpft, der wird unfchwer zu der Ueberzeugung gelangen, daß ße auf Gutenberg als den
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