Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Einleitung.

Außerdem hat die Subcommission eine Reihe anderer Punkteerörtert, deren legislative Feststellung jedoch nicht für erforderlich er-achtet: theils, weil dieselben nicht eigentlich controvers seien, theils,weil sie bereits durch Wissenschaft und Praxis ihre Erledigung ge-funden hätten, oder doch in Kurzem finden würden^).

Nach erfolgter Vorlage dieser Anträge faßte die Bundesver-sammlung am 15. April 1858 den Beschluß:

bl zwar die Vorschriften, welche das Verfahren bei Vollstreckung derWechselhaft regeln, den Proceßgesetzgebungen zn überlassen, jedoch demWcchselgläubiger allgemein zu gestalten, neben der Erecution gegen diePerson seines Schuldners gleichzeitig die Erecution in dessen Vermögenzu suchen.Ferner beantragt die Conferenz

2) zum Behuf der Erledigung der entstandenen Controverscn, folgendeErgänzungen der allg D.W.O.:

s,) als Zusatz zu dem ersten Absätze des Art. 13:Eine entgegen-stehende Uebereiiikunft hat keine wechselrcchtliche Wirkung."

d) in Art. 7 nach den Worten:eines Wechsels (Art. 4) fehlt" ein-zuschalten:oder in welcher ein Zinsversprechen enthalten ist."

c) in Art. 4 Nr. 4 nach den Worten:die Zahlungszeit kaun" ein-zuschalten:sür die gesammte Geldsumme nur eine und dieselbe seinund."

<Z) im letzten Absätze des Art. 29 statt der Worte:von dem Accep-tanlen Sicherheitöbestellung zu fordern, nnd wenn solche nicht zu erhal-ten ist, Protest erheben zu lassen."zu setzen:

wenn die Sicherheit von dem Acceptanten nicht geleistet wird, des-halb Protest erheben zu lassen."o) als Zusatz zu Art. 30:

»Ist die Zahlungszeit auf Anfang oder ist sie auf Ende eines Mo-nats gesetzt worden, so ist darunter der erste oder der letzte Tag desMonats zu verstehen."

k) als Znsatz zu Art. 99:

Ausserdem bedarf es zur Erhaltung des Wechselrechts gegen de» Aus-steller weder der Präsentation am Zahluugstage, noch der Erhebungeines Protestes.

Loci. S. I.XIVI.XXXIII. Auszug aus den Berathungsprotokollen und demCommissionsbericht, siehe Zeitschr. f. Handelör. I. S. 640SS3.1) Vgl. S. 110 Note 2.