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Einleitung.
auf ihre Kosten Rechtsgelchrte oder Sachverständige abzuordnen, dasAnsuchen zu stellen, hiervon in Zeit von 6 Wochen Mittheilungmachen zu wollen"
Dem durchweg zustimmenden Bericht und Antrag des handels-politischen Ausschusses 2) traten in der Sitzung vom 17. April 1856die meisten Gesandten bei, erklärten sich theilweise auch zur Abord-nung von Abgeordneten bereit. Für Holstein-Lauenburg und Lim-burg wurde die Betheiligung an der Vereinbarung nicht in Aussichtgestellt, bez. abgelehntDie Preußische Negierung hatte sich einst-weilen das Protokoll offen gehalten und sprach dann am 29. Mai,unter Zustimmung der beiden Mecklenburg , ihre Bedenken gegen so-fortige Einberufung einer Commission aus''). Eine Commission vonJuristen und Fachmännern sei zur Ausarbeitung eines selbständi-gen Entwurfs nicht im Stande; eine der bestehenden Handelsgesetz-gebungen könne nicht zu Grunde gelegt werden, weil die handels-rechtlichen Materien in ihrem Zusammenhange mit den verschiedenenin Deutschland bestehenden Civilrechten aufgefaßt und soweit sie hie-nach einer gleichmäßigen legislativen Behandlung fähig seien, bear-beitet werden müßten. Die Preußische Negierung sei seit längererZeit damit beschäftigt, auf der Basis der in Preußen bestehendendrei Civilrechtssysteme einen Handelsgesetzentwurf auszuarbeiten, wel-cher in wenigen Monaten vollendet und alsdann von den Handels-vorständen und Gerichten, sowie einer zu berufenden gemischtenCommission geprüft werden solle. Vor Abschluß dieser Vorarbeitenwürde die Negierung sich an den beantragten Schritten nicht bethei-ligen können, weil erst dann sich alle erheblichen Punkte hinreichendübersehen ließen und ein für die weitere Berathung dieses odereines anderen Entwurfes entsendeter Commissär im Voraus mit ge-nügenden Jnstructionen versehen werde könne. Ueberhaupt erscheinedie Berathung nur solcher Commissionen ersprießlich, welche durcherschöpfende Erörterungen ihrer Negierung hinreichend instruirt seienund einer Jnstructionseinholung im Einzelnen nicht mehr bedürften.
Auch die Badische Regierung erklärte sich für die Ausarbeitungdes ersten Entwurfs durch eine aus wenigen Personen bestehende
1) Protok. der D. B. V. 18S6. S. 228.
2) Protok. S. 282. 283.
3) Protok. S. 319. 434. 435. 451. 452. 6»0.
4) Protok. S. 319. 432—434. 523.