171
VIII. DER YIEHSTAND DER GEMEINDE HÜTTENHEIM
AM 10. JANUAR 1883.I. Pferde.
Fohlen unter 1 Jahr alt ....
12 1
t Grossvieh
1 bis 2 Jahre alte Pferde ....
19
47 = 24
2 bis 3 Jahre alte Pferde ....
16 i
l
3 Jahre alte und ältere Pferde:Zuchthengste: Keine.
Landwirth8chaftlichc Arbeitspferde
186 |
= 197
Alle anderen Pferde.
11 1
~ Pferde in Allem
244
Zusammen 221
Maulthier o und Esel (II, III)werden keine gehalten.
IY. Rindvieh.
Kälber noch nicht 6 Wochen alt . . . 14 j
Kälber von 6 Wochen bis 6 Monate alt . 26
Jungvioh ein halbes bis 2 Jahre alt . . 61 \
101 =
51
2 Jahre altes und älteres Rindvieh:
Bullen.3 j
Sonstige Stiere und Ochsen . . . . 1 ]
Kühe.■ . . . 300 )
304 =
304
Rindvieh in Allem 405
Grossvieh 576
Schafe (Y) nicht gehalten.
VI. Schweino.
299
VII. Ziegen.
77
Kleinvieh
376 =
125
Zusammen
Grossvioh
701
VIII. Bienenstöcke . . 24
Darunter 10 mit beweglichen Waben.
Auf den Hektar entfallen:701
1203
= 0,60 Stück Grossvieh
oder auf 1 Stück Grossvieh eine Bodonfläche von 1,70 ha.
Für den ganzen Kreis „ 1,20 „