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II. DAS GOLDGELD IN VALUTABISCHER STELLUNG.
Hauptsache und der dieser Maßregel zugrunde liegende tiefereSinn ist: Der Staat ist bestrebt und soll es sein, die Machtüber sein akzessorisches Geld zu behalten. Das wurde ja abervollkommen genügend dadurch erreicht, daß die Regierung sichdie Ausgabe dieses Geldes allein vorbehielt und den Bedarfden Bedürfnissen anzupassen suchte.
Das auf diese Weise geschaffene Notalgeld mit silbernenPlatten machte mau, so lautete eine weitere Bestimmung desGesetzes von 1853, zum gesetzlichen Zahlungsmittel „in allpayments of debts for all sums not exceeding five dollars“.Der kritische Betrag also, bis zu dem die neuen Teilstücke desDollars Annahmezwang besitzen (obligatorisch sein) sollten, war5 Dollars. Erst später, laut Akte vom 9. Juni 1879, wurde dieserBetrag auf 10 Dollars erhöht. Darüber hinaus bildeten dieseSilbermünzen lediglich ein fakultatives Geld; niemand war ver-pflichtet, größere Beträge in Zahlung zu nehmen. Somit warensie silbernes Sclieidegeld mit dem genannten kritischen Betrage.Über ihre Einlösung wurde zunächst eine Bestimmung nichtgetroffen. Der Grund hierfür dürfte vor allem darin zu suchensein, daß das Verlangen nach einer solchen zur Zeit völligaußerhalb des Bereiches der Wahrscheinlichkeit lag. Erst dasGesetz von 1879 bestimmte, sie sollten auf Verlangen in Be-trägen von 20 Dollars eingelöst werden. Demnach besaßen sieprovisorischen Charakter.
Von all den soeben genannten, im Gesetz von 1853 er-lassenen Bestimmungen wurde der Silberdollar nicht berührt.Er blieb vielmehr in seiner Beschaffenheit und Stellung, wiedie Akte von 1837 sie endgültig festgestellt hatte, bestehen.De jure war er nach wie vor bares Geld. Seine Ausprägungblieb frei, wenn sie auch de facto wegen des ihm anhaftendenpositiven Agios nicht ausgeübt wurde. Zudem behielt derDollar mit seinen nach der alten Norm geprägten Teilstückendie Eigenschaft, in unbeschränktem Maße gesetzliches Zahlungs-mittel zu sein. (Kurantgeld.) Ebensowenig hatte er von seinemdefinitiven Charakter etwas eingebüßt. Das einzige, worin ersich von den Goldmünzen unterschied, war seine akzessorische