Soeben erschien:
EIN VERSUCH
KASUISTISCHER DARSTELLUNG NACH . DEMENGLISCHEN RECHTSLEBEN IM JAHRE 1906/7.
NEBST ZWEI ANHÄNGEN: CRIMINAL APPEAL ACT 1907UND PROBATION OF OFFENDERS ACT 1907.
VON
A. MENDELSSOHN BARTHOLDY.
8°. XI, 236 S. Jt 6.—, in solidem Leinwandband Jl 7.—.
(Heft II der Zivilrechtlichen und prozeßrechtlichen Abhandlungen heraus-gegeben von Wilhelm Kisch).
Als Heft I dieser Abhandlungen erschien im Jahre 1907:
Von Dr. jur. Oscar Fischbach.8°. XII, 171 S. 1907. Jl 4.50.
DAS SAMMELVERMÖGEN.
»• • ■ Mit Gründlichkeit und Scharfsinn wird die interessante, noch nichtabgeschWssene Rechtsbildung des Sammelvermögens der juristischen Beur-teilung unterworfen.“
Juristisches Literaturblatt Bd. XIX, Xr. (1 vom 1, Juli 1907.
. . Fischbachs Arbeit geht weit über den Rahmen der gewöhnlichenDissertationen hinaus, er hat ein gründliches, wissenschaftliches Werk überdas bisher wenig beachtete Rechtsgebiet, die Rechtsverhältnisse der Vermögen,die zu irgend einem Zwecke (z. B. Wohltätigkeit, Errichtung eines Denkmalsu. a.) gesammelt werden, geschrieben. Da die bisherigen Rechtsauffassungender ernsten Kritik nicht standhalten, stellt der Verfasser eine eingehend be-gründete eigene Theorie auf.“
Juristische Zeitschrift für Elsaß-Lothringen 1907.