VIII. Abschnitt.
ANALYSIERUNG DER HEUTE GIFTIGEN GELDVERFAS-SUNG DER VEREINIGTEN STAATEN .
Wie im Fluge haben wir soeben die ganze Entwicklungdes amerikanischen Geldwesens während des 18. Jahrhundertsan unserem geistigen Auge vorüber ziehen lassen. Die mannig-faltigsten Formen und Arten von Zahlungsmitteln sind uns daim Laufe der Zeit begegnet. Manche sind aufgetaucht, um baldwieder zu verschwinden; von anderen sind Spuren noch heutezu erkennen. So reich und wechselvoll war die Entwicklung,daß es sich empfehlen dürfte, in diesem letzten Kapitel nocheinmal rekapitulierend und zusammenfassend kurz ein Bild vonder heute in den Vereinigten Staaten von Amerika herrschendenGeldverfassung zu geben.
1. WO RUHT DIE LYTRISCHE VERWALTUNG?
Das Geldwesen ist in Amerika seit der Verfassung vomJahre 1876 Sache des Kongresses der föderierten Staaten. Vordemstand dieses Recht den Einzelstaaten zu. Heißt es doch aus-drücklich in den Statuten von 1878: Der Kongreß „shall alsohave the sole and exclusive right and power of regulating thealloy and value of coin struck by their own authority, or bythat of the respective States“.
An der Spitze des Geldwesens und alle diesbezüglichenAnordnungen treffend steht der Schatzsekretär der VereinigtenStaaten . Er weist die einzelnen Münzämter, deren es acht imganzen Lande gibt, an, auf Kosten der Regierung das ihnenvom Schatzamte zugehende Metall auszuprägen. In seiner Handruht auch die Ausgabe und Einlösung nicht nur des staatlichen