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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
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4. DIE GESETZE VON 1849, 1851, 1853 UND 1857.

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Stellung. Sie hatte er wiederum allein mit den anderen neuenund alten Silbermünzen gemein. Während diese aber, wenigstensdie neuen, ein von der Regierung absichtlich geschaffenesca. 7°/o negatives Agio besaßen und sich daher im Yerkehr zuhalten vermochten, erfreute er sich mitsamt der alten Teilstückeeines positiven Agios und verschwand.

Die Geldarten und ihre Verfassung 1853.

Annahme bei denKassen des Bundesgenießen

I.

II.

III.

IV.

Goldmünzen

20, 10, 5, 3, 2/.,

1 Dollarstück

Kurantgeld

definitiv

bar

valutarisch

alte Silbermünzen

1, 7*0 7* Dollar, 1 disme7« disme

Kurantgeld

definitiv

bar

akzessorisch

neue Silbermünzen

7s, 7 4 Dollar, 1 disme7s disme

Scheidegeld

5 DollarskritischeHöhe

nicht

1 definitivspäter ein-lösbar

1 notal

Nickelmünzen(zu 3 Cents)

Scheidegeld30 Centskritische Höhe

Kupfermünzen

1 u. >/» Cents

rein fakultativ

Die hiermit geschaffene Geldverfassung, die etwa seit 1853Gültigkeit besaß, stellte nahezu eine unseren heutigen modernenAnforderungen entsprechende reine Goldwährung dar. Manbesaß bares Goldgeld in valutarischer Stellung auf der einenSeite und silbernes notales Scheidegeld sowie das nötige Kupfer-geld, beide als akzessorische Geldarten, auf der anderen Seite.Störend wirkten darin allein die 1 Dollarstücke, ein silbernes

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