Druckschrift 
Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

4 . DIE ARG GEFÄHRDETE GOLDWÄHRUNG USW.

77

Auf die soeben geschilderte Art gelang es den VereinigtenStaaten damals tatsächlich ihre Goldwährung aufrechtzuerhalten.Aber welche Opfer hat es sie gekostet? Eine Schuldenlastvon über 262 Millionen Dollars hatte die Regierung zu diesemZwecke in dem Zeitraum von wenigen Jahren auf sich geladen.AYie lange wäre wohl das noch möglich gewesen? Vermutlichhätte selbst die Leistungsfähigkeit eines so blühenden und schnellzu Reichtum gelangenden Staates wie Amerika bald ihr Endeerreicht, wenn die bestehenden Verhältnisse von Dauer gewesenwären. Daß man in der Tat nicht weit davon entfernt war, daraufdeutet die Hilfsaktion der Banken zur Genüge hin. Diese künst-liche Beeinflussung des AVeehselkurses war doch höchstens imstände seine kurzdauernden Schwankungen zu beseitigen. End-gültige Besserung konnte nur eine Änderung der pantopolischenUmstände zugunsten Amerikas bringen.

Diese trat denn auch, wenigstens zum größten Teil, gegenEnde der 90er Jahre endlich ein. Nicht nur Getreide undandere Rohprodukte, sondern auch Industrieerzeugnisse, fürwelche Amerika bis dahin fast nur Importland gewesen war,wurden infolge guter Ernten jetzt exportiert Auch die Furcht,Amerika könnte wieder zu den Silberwährungsländern übergehen,verlor nach Aufhebung der Shermanbill und der Bräsidenten-AVahlvon 1896 (Sieg der Goldpartei) mehr und mehr an Kraft. Zummindesten dürften Abstoßungen von AVertpapieren im großenMaßstabe seitens Europas nicht mehr stattgefunden haben. DieFolge war: Der intervalutarische Kurs Amerikas gegenüber seinenNachbarländern, vor allem England und Deutschland, erfreutesich steter Sicherung. Ein Goldabfluß fand infolgedessen nichtmehr statt. Ja, der Kurs stellte sich bald so güustig, daß mannicht nur seine Goldreserve intakt halten konnte, sondern darüberhinaus noch eine beträchtliche Menge dieses Metalles an sichzu ziehen vermochte. Damit war die valutarische Behandlungdes Goldgeldes ermöglicht und de facto gesichert. De jure -wurdees indes erst durch das Gesetz von 1900 in diese Stellunggehoben.