Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Die Sitte und die Entstehung des Rechtes.

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Stamme, zuletzt dem Volke und der Menschheit Förderliche erscheint. Aber die erste Er-fassung geschieht unmittelbar mit dem Gefühle und die letzte Ursache der Entstehung istimmer das sittliche Urteil, ein psychologischer, einem gewissen Kreise gemeinsamer Vorgang.

Die Sitte ist die grundlegende äußere Lebcnsordnuug der menschlichen Gesellschaft,sie erstreckt sich auf alle äußeren Lebensgebicte, vor allem auch auf das wirtschaft-liche. Es ist deshalb angezeigt, gleich hier aus die auch sür alle spätere Zeit ähnlichbleibende volkswirtschaftliche Bedeutung der Sitte hinzuweisen. Wir sahen schon beider Besprechung der Bedürfnisse, wie ihre ganze Entwickelung auf der Sitte ruht; dcm-cntfprechend ist alle Untersuchung der Nachfrage eine Untersuchung von Sitten undKonsumtionsgcwohnheitcn. Die Gestaltung der Hauswirtschaft ist durch die Sittebeherrscht; alle Arbeitsteilung kann nur an der Hand bestimmter Sitten zur Ausführungkommen. Alle Unternehmungsformen vom Handwerk bis zum Großbetrieb, der Aktien-gesellschaft, dem Kartell ruhen auf Gewohnheiten und Sitten; aller Handel und Markt-Verkehr, Geld und Kredit sind ein Ergebnis langsam sich bildender Sitten. Jede volks-wirtschaftliche und sociale Beschreibung ist ein Stück Sittengeschichte. Die großen Fragender socialen und wirtschaftlichen Reform hängen mit der Möglichkeit und Schwierigkeitder Umbildung der Sitten zufammcn. Alles neue Recht ist in seinem Erfolge davonabhängig, wie es zu den bestehenden Sitten, ihrer Zähigkeit oder Bildsamkeit paßt.Wer das wirtschaftliche Leben ohne die Sitte begreifen, nur materiell, technisch, zahlen-mäßig fassen will, wird immer leicht irren, er ergreift von dem wirtschaftlichen Vorgangeben das nicht, was ihm Farbe und bestimmtes Gesicht giebt. Wie z. B. beim Arbcits-vcrhältnis unter Umständen eine kleine Erhöhung oder Erniedrigung des Lohnes nichtso bedeutsam ist als die Sitte, wie, wo, wann, mit welchem Gelde gezahlt wird.

Die Sitte ist nicht das Sittliche, aber sie ist der äußere und gesellschaftliche Ansangdesselben; sie ist und bleibt eine Offenbarung dessen, was den Menschen über das Tiererhebt; sie ist aus dem geistig-sittlichen Schatze des Volkes geboren; sie stellt dem ein-zelnen eine äußere Norm des Guten, des Schicklichen, des Wohlanständigen vor Augen,sie bändigt die Willkür, den Egoismus; sie setzt den ungezügelten Reizen der momentanenLust scste Schranken, sie schlingt ein gemeinsames äußeres Band um die Stammesgcnossenund um die wechselnden Geschlechter, sie verknüpft die abrollenden Geschicke des materiellenLebens durch ihre Formen zu einem höheren geistigen Ganzen. Sie baut in die natür-liche Welt die Welt der Konvention, aber auch die der Kultur hinein. Jede Sitte isthistorisch geworden, kann zur Unsitte werden; aber sie ist in ihren gesamten Äußerungenein wesentlicher Gradmesser der geistigen und moralischen Kultur. In den Anfängendes gesellschaftlichen Lebens ist es die Sitte, die vor Entstehung einer staatlichen Gewaltund eines geordneten Strasrechts den Frieden aufrecht erhält, die rohen Ausbrüche derLeidenschaft zurückhält und sühnt.

26. DieEntstehung des Rechtes und seine ältereVerbindung mitder Sitte. In dem Maße, als die Stämme etwas größer werden, als Ungleichheitdes Berufes, des Besitzes und Ranges eintritt, als eine Häuptlingsaristokratie sich bildet,die patriarchalische Familienversassung einzelne weit über die anderen emporhebt, fängtdie bloße Sitte an, nicht mehr auszureichen, um den Frieden in der Gesellschaft aufrechtzu erhalten. Die Macht einzelner wird zur Gewalt und Gewaltthat; der Verletzte kannsich nur helfen, indem er der Macht des Gegners eine größere entgegenstellt, indem erdie Angesehenen, die Häuptlinge zu Schiedsrichtern, oder indem er den ganzen Stammzu seiner Hülfe herbeiruft. Und indem diefe beiden Elemente beginnen, die Ausführnngder gesellschaftlichen Regeln in ihre Hand zu nehmen, wird das Recht geboren.

Alles Recht erwächst aus der Sitte; wo es entsteht, giebt es bereits Regeln undden Glauben an eine sittliche Regelung; aber sie ist vom Streit bedroht; die ver<schiedenen Interessen sind aufeinander geplatzt oder drohen, sich nicht der Regel zu sügcn.Die vom Streit Geschädigten, die Verletzten, ost einzelne, ost wachsende Teile des ganzenStammes, suchen eine überlegene Gewalt zu schaffen, eine vorhandene zu veranlassen, daßsie zwangsweise ausführe, was den Frieden sichert, was im Gesamtinteressc unerläßlichist. Vollends dauernde Kämpfe gegen andere Stämme sind nur durchzuführen, wenn

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