52 Einleitung- Begriff. Psychologische nnd sittliche Grundlage- Litteratur und Methode.
im Inneren der Kampf, der Widerspruch ruht, wenn alle einzelnen dem Führer gehorchen,wenn jeder Ungehorsam bestrast wird. Die kriegerischen Sitten befestigen am meisteneine königliche Gewalt (siehe oben S. 7—8); und einmal aufgerichtet, wird sie zur rich-tenden und strafenden Gewalt überhaupt, sucht Selbsthülse und Eigenmacht zu beschränken,verlangt, daß der Eigentümer den Dieb, der Gläubiger den Schuldner nur fasse unterTeilnahme und Kontrolle der neuen, öffentlichen Gewalt. Wenn es dieser Gewalt, wiein Rom, relativ früh gelingt, jeden Mord aus einer nach der Sitte zu begleichendenPrivatsache der Gentes und der einzelnen zu einer Angelegenheit zu machen, die dasganze Gemeinwesen angeht und straft, so giebt sie damit demselben eine viel höhereFriedenssicherheit, eine viel größere Möglichkeit inneren wirtschaftlichen Fortschrittes undgrößerer Kraftentwickelung gegen andere Stämme. Der Keim zum Rechtsstaat ist gelegt.
Wie im Körper des Kindes aus einem Teile der weichen Knorpeln nach und nachfeste und harte Knochen sich bilden, so entsteht alles Recht in der Weise, daß ein Teilder althergebrachten Regeln der Sitte zu festen, durch die Macht gesicherten Ordnungenwerden. Was als besonders wichtig, als besonders bedeutungsvoll für die Lebens-interessen der Gesamtheit, für die Streitbescitigung und Friedenserhaltung gilt, das wirdaus der übrigen Menge der socialen Lebensregeln durch Stammes- und Häuptlings-beschlüsse, durch Gebote der Könige und Ältesten oder auch durch bloße strengere Übungals Recht ausgesondert, mit höherer Kraft und Weihe ausgestattet, mit Straf- oderÄchtungsklauseln versehen.
So sehr diese im Anfang nicht allzu zahlreichen Rcchtsregeln nur unter demSchutze der Macht, der Gewalt entstehen und wachsen und durch diese größere Sicherungihrer Aussührung sich von der Sitte, der Gewohnheit zu unterscheiden anfangen, soschwankend bleibt Jahrhundertc lang die Grenze zwischen Sitte und Recht; die Brückedes Gewohnheitsrechtes verbindet beide; die Furcht vor der Strase der Götter wirkt auchbeim Recht lange Zeit mehr, als der strafende Arm des Königs. So lange so Sitteund Recht ohne strenge Scheidung nebeneinander stehen und ineinander übergehen, istdie sociale Zucht, die sie üben, außerordentlich stark. Die meisten älteren eigentlichenKulturstaaten zeigen ein solches Bild. Die Völker, die unter dem Impulse starkerreligiöser Borstellungen die alte Krast der Sitte auf allen Lebensgebieten noch bewahrtund daneben doch auch schon den starken Apparat eines staatlichen Rechtes ausgebildethaben, machten nach allen Seiten, vor allem auch nach der wirtschaftlichen, größereFortschritte als die Stämme, welchen dies weniger gelang.
Kirche und Staat, Recht und Sitte, religiöser uud rechtlicher Zwang fallen aufdieser Kulturstufe noch mehr oder weniger zusammen; Jhering hat in geistreicher Weisedaraus aufmerksam gemacht, wie das indische Wort cUmrma., das hebräische inisdixatund das griechische <5,'^ Sitte , Sittlichkeit, Recht und Ritus zugleich bezeichnen. Ingleichem Zusammenhang der Gedanken hat Peschel daran erinnert, daß eine derreinsten der älteren Religionen, nämlich die eranische Lehre Zarathustras und seinerNachfolger, jeden Verstoß gegen fchamanistische und Ritualvorschriftcn ebenso als Sündebezeichne, wie Lüge und Diebstahl. Die Priester und die Richter sind noch ein unddieselben Personen, wie bei den meisten indogermanischen Völkern, vor allem im älterenRom. Rechtliche, censorische und kirchliche Stras- und Zuchtmittel sind noch nicht rechtgetrennt. Die Ägypter und die Römer hatten mit am frühesten einen staatlich geordnetenApparat des Rechtes, aber zugleich die unerbittlichste Herrschaft einer strengen Sitte aufallen Lebensgebietcn. In dein Satz: Anridus plus ciuam legilms stat rss üonmng. lageine tiefe Wahrheit. Das gesamte Leben der Ägypter, hat man gesagt, war geordnet wieein Gottesdienst. Sie haben, sagt Herodot , einen harten und strengen Dienst und vieleheilige Gebräuche. Unzählig waren die Vorschriften über Reinheit des Körpers, überKleidung und Essen, über Klystiere und Ceremonien. Hoben sich dagegen die GesetzeMoses als einfache ab, so gingen doch die späteren Satzungen der israelitischen Priesterauch aus alle Einzelheiten des Lebens ein. Und wenn wir die Bußordnungen derabendländischen Kirche aus dem 8.—10. Jahrhundert nachlesen oder die Kapitulariender Karolinger , so versetzen sie uns auch in eine Zeit, in welcher Sitte und Recht der