Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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82 Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.

nachher von der Methode der Volkswirtschaft und den neueren Versuchen zu reden, aufGrund tieferer Forschung ein wirklich wissenschaftliches Gebäude derselben zu errichten.

Es erklärt sich aus der Natur dieser Litteratur, daß ihre Träger nur teilweiseGelehrte des Faches sind; man findet unter ihnen Staatsmänner, Ärzte, Naturforscher,Praktiker aller Art, Tagespolitiker. Die Begründer der neuen Theorien sind häufigmessiasartige Persönlichkeiten, die nach Sektenart Gläubige um sich sammeln, die einenhalb mystischen Glauben an bestimmte Formeln und politische Rezepte haben. Es fehlenunter ihnen nicht die marktschreierischen und agitatorischen Elemente, ebensowenig aberdie edelsten Idealisten, die mehr intuitiv und mit dem Gemüte die Aufgaben der Zeiterfassen als mit umfassender Gelehrsamkeit und nüchternem Scharfsinn die Erscheinungenuntersuchen. Große Kenner des Lebens sind darunter wie Stubengelehrte, die kühneGebäude aus den unvollständigen Elementen unseres Wissens zimmern. Immer aber sinddie Führer der betreffenden Schulen Pfadfinder gewesen auf dem dornenvollen Wegeder Neugestaltung; sie haben der Gesellschaft eine praktische Leuchte vorangetragen, die,wenn sie nicht die ganze Zukunft, so doch partielle Wege derselben aushellte.

38. Das Naturrecht. Die sogenannte natürliche Religionslehre, das Naturrecht oder die natürliche Lehre vom Recht, Staat und Gesellschaft, sowie die natürlichePädagogik sind Früchte desselben Baumes, sie gehören alle derselben großen geistigenBewegung an, die im 16. Jahrhundert entsprang, im 17. und 18. als Aufklärungvorherrschte. Aus dem gehässigen Kampfe der Konfessionen und Sekten, der Religions-kriege entsprang die Sehnsucht nach einem reinen Gottesglauben, der, aus dem Wesendes natürlichen, von Gott mit gewissen Gaben ausgestatteten Menschen abgeleitet, alleVölker und Rassen, alle christlichen Konsessionen unter Zurückdrängung der Dogmen undder mit der natürlichen Vernunft im Widerspruch stehenden Glaubenselemente einigenkönnte. Geläuterte christliche Empfindungen und stoische Traditionen verbanden sich zujenem universal-religiösen Theismus, zu jener Lehre von der Toleranz, zu jenernatürlichen Religion, welche die edelsten Geister jener Zeit einte: Erasmus ,Sebastian Frank, Thomas Morus, Coornhert, Bodinus, Hugo Grotius, Spinoza ,Pufendorf, die Socinianer und Arminianer. Auch Zwingli und Melanchthon hattensich diesem Gedankenkreise stark genähert; letzterer mit seiner Theorie, daß demMenschen ein natürliches Licht mitgegeben sei, in dem die wichtigsten theoretischen undpraktischen Wahrheiten enthalten seien; gewisse notit-re, sagt er, hauptsächlich die Grund-lagen der Ethik, der Staats- und Rechtslehre seien dem Menschen von Gott eingepflanzt,stünden mit dem göttlichen Denken in Übereinstimmung. Von da war es nur ein kleinerSchritt zu der Annahme, die menschliche Vernunft habe an sich das Vermögen, diereligiös-moralischen Wahrheiten zu erkennen, wie sie Herbert von Cherbury für dieReligion, Bacon unter Berufung auf das Naturgesetz für die sittlichen Ordnungen an-nahm. In der Übereinstimmung der Völker und in der Analyse der menschlichen Naturfindet Hugo Grotius die Wege, zu diesen Wahrheiten zu kommen. Die Unterordnung derneuen großartigen Naturerkenntnis unter oberste logisch-mathematische Principien steigertedas stolze Bewußtsein der Autonomie des menschlichen Intellektes, und man war raschbereit, in ähnlicher Weise oberste Sätze als mit dem Wesen Gottes, der Vernunft undder menschlichen Natur, welche drei Begriffe man in stoischer Weise identifizierte, alsgegeben anzunehmen; sie erschienen nun tauglich zu einer Konstruktion der natürlichenReligion, des natürlichen Rechtes, der natürlichen Gesellschaftsverfassung.

Das sogenannte Naturrecht j ener Tage, wie es uns ausgebildet hauptsächlich in Bodinus(ve rexudliaue 1577), Joh. Althusius (?olitica 1603), Hugo Grotius (vejurs beUi etxaois 1625), Hobbes (I^evi^tlmn 1651), Pufendorf (ve jure rmturae et Zentrum 1672),Locke (I>vc> treatises c>n Zovernment 1689), Christian Wolf s^us ng-turae 1740) entgegen-tritt, will die gesamte staatswissenschaftlichc, rechtliche und volkswirtschaftliche Erkenntnisder Zeit systematisch darstellen: Völkerrecht, Verfassungssormen, Strasrecht, Privatrecht,Finanzen, Eigentum, Geldwesen, Verkehr, Wert, Verträge sollen als überall wieder-kehrende, gleichmäßige Lebncsformen dargelegt, aus der menschlichen Natur abgeleitet werden.Ein ursprünglicher Naturzustand, ein Übergang desselben in die sogenannte bürgerliche