Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Das Naturrecht, seine Stellung und Bedentnna,.

Gesellschaft auf Grund bestimmter Triebe und Verträge, ein gesellschaftlicher Zustandmit Regierung, Finanzen, Arbeitsteilung, Verkehr, Geldwirtschaft, verschiedenen socialenKlassen, wie er dem 17. und 18. Jahrhundert entsprach, wird ohne weiteren Beweisals selbstverständlich vorausgesetzt. Es gilt, diesen letzteren Zustand einerseits rationa-listisch zu erklären, andererseits ihn zu prüsen nach dem abstrakten Ideal des natürlichenRechtes. Dieses natürliche Recht wird teils gedacht als die Lebensordnung eineridealen Urzeit, teils als das von Gott dem Menschen eingepflanzte, beim vollendetenKulturmenschen am meisten sichtbare Urmaß der sittlich-rechtlichen Normen, teils als dasklug zuni Nutzen der Gesellschaft ersonnene und von der Staatsgewalt durchgeführteSystem von Regeln des socialen Lebens. Selbst bei denselben Autoren schwankt das,was als Natur, als natürliche Eigenschaft, als natürliches Recht bezeichnet wird, sehrhäufig bedeutend. Aber man bemerkt das nicht, im sicheren Glauben, das Wesen desnatürlichen Menschen durch Vergleichung, durch Beobachtung, aus Grund der Nachrichten derBibel und der Alten sicher sassen zu können. Der Gedanke einer historischen Entwickelungder menschlichen Eigenschaften und der Institutionen fehlt noch ganz. Um so sichererglaubt man, aus der abstrakten Menschennatur, ihren Trieben und den ihr von Gott eingepflanzten vernünftigen Eigenschaften absolut sichere Lebensideale sür das individuelleund fociale Leben aufstellen, aus der Vernunst konstruieren zu können.

Die praktischen Ideale für das gesellschaftliche Leben gehen nun freilich weit aus-einander: gemäß den zwei stets vorhandenen Polen des gesellschaftlichen Lebens und denverschiedenen Bedürsnissen der jeweiligen Politik erscheint den einen eine kraftvolle, un-beschränkte staatliche Centralgewalt, den anderen eine Sicherstellung der ständischen undindividuellen Rechte als das aus dem Naturrechte in erster Linie Folgende. Dem entsprechendsind schon die Ausgangspunkte sehr verschiedene; die einen gehen mit Epikur von denselbstischen Trieben, von einem Urzustand rohster Barbarei, vom Kampse der Individuenuntereinander aus; so Gassendi, Spinoza, Hobbes , bis auf einen gewissen Grad Pusen-dorf; die anderen schließen sich mehr der Stoa an und sehen als die natürliche Eigen-schaft des Menschen, welche die Gesellschaft erzeugt, die sympathischen Triebe an. Sosagt Bacon, die lex natui-glis sei ein socialer, aus das Wohl der Gesamtheit gerichteterTrieb, der sich mit dem der Selbsterhaltung auseinander zu setzen habe. So ist dersociale Trieb des Hugo Grotius ein Streben nach einer ruhigen, geordneten Gemeinschaftdes Menschen mit seinesgleichen; Pusendorf fucht beide Ansichten zu verbinden. Locke leugnet den angeborenen socialen Trieb, läßt aber seine Menschen im Naturzustände alsfreie und gleiche, mit Ehe und Eigentum, ohne kriegerische Reibungen friedlich leben und diedamals schon innegehabten Naturrechte in der bürgerlichen Gesellschaft beibehalten. DemShaftesbury sind die geselligen Neigungen, Sympathie, Mitleid, Liebe, Wohlwollen dienatürlichen, die selbstischen und egoistischen die unnatürlichen, während umgekehrt Spinoza die Selbstsucht natürlich findet, sie im stÄtus vivilis durch die Ordnungen des Staatesbändigen läßt, aber der Wirkungssphäre des Individuums möglichst breiten, dem Staatemöglichst engen Raum gewähren will.

Das Naturrecht hat in Bodinus, Hobbes, Pufendorf , Wolf der monarchischenStaatsallmacht ebenso gedient, wie in Althusius, Spinoza, Locke und seinen Nachfolgernder freien Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, deren Ideal die Volksfouveränitätund der schwache Staat war. Die ersteren sind die rechtsphilosophischen Vorläufer undBegründer der merkantilistischen Theorien, die letzteren die der individualistischen, wirt-schaftlichen Freiheitslehren. Die sämtlichen Systeme der Folgezeit bis zum Socialismushaben sich methodologisch an das Naturrecht angelehnt, haben in ihren wichtigsten Ver-tretern Ideale und Argumente der natnrrcchtlichen Philosophie entlehnt. Noch heute stehenzahlreiche Manchesterleute und Socialisten im ganzen auf diesem Boden.

Zur Zeit seiner Entstehung hatte das Naturrecht feine Stärke und seine Berechtigungdarin, daß es die Wissenschaft von Staat und Gesellschaft loslöste von der Methode derScholastik und der Bevormundung durch die Theologie, daß es versuchte, Staat undWirtschaft aus dem Wesen der Menschen abzuleiten, daß es an der Hand der praktischenBedürfnisse geschlossene Gedankensysteme als Ideal des Lebens aufzustellen suchte. Seine

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