§ 2. DER ZUSTAND DER METALLVALUTA ZU AUSGANG DES 18. JAHRH. 25
den Charakter von Scheidemünzen deshalb nicht, weil ein Höchst-betrag für ihre zwangsweise Annahme( kritische Höhe) gesetzlichnicht festgelegt war. Nach der damals in Spanien herrschendenAnsicht waren sie Scheidemünzen, weil sie nicht einen ihremNennwert entsprechenden Metallgehalt besaßen. Ein spätererVersuch des Staates aus dem Jahre 1832, eine kritische Höhe.für notales Silbergeld im Betrage von 400 Realen vn festzusetzen,scheiterte an dem energischsten Widerstand des Publikums.
Kupfergeld war dagegen nach dem Dekret vom 20. Oktober1743 Scheidegeld; das Münzgesetz vom 5. Mai 1772 über Kupfer-geld hielt die 1743 getroffenen Bestimmungen aufrecht. Biszu dem recht hoch liegenden Betrage von 300 Realen vnmußten Kupfermünzen danach in Zahlung genommen werden. ¹)
Der Grund für die Einführung von Beschränkungen desKupfergeldes im Zahlungsverkehr war seinerzeit ein doppelter:
Wechsler und Kaufleute hatten Säcke voll Kupfergeldaufgespeichert und zwangen auf Grund seiner bisherigen.Kurantgeldeigenschaft zur Annahme großer Summen davon, fürZahlungen in Gold- und Silbergeld nahmen sie eine Prämie.Einmal wollte nun der Staat einen Annahmezwang hoher Be-träge in unterwertigem Gelde beseitigen.
Der zweite, durch die fiskalischen Interessen des Staatesdiktierte Grund lag darin, daß bei unmäßiger Ausgabe vonKupfergeld sich Stauungen in den Staatskassen bemerkbar ge-macht hatten und daß man durch Repressivmaßregeln einerweiteren Anhäufung von Kupfergeld in staatlichen Kassen vor-zubeugen suchte. Man wollte damals nicht die Zustände unterPhilipp III. und Philipp IV. wieder heraufbeschwören, unterwelchen die Staatskassen valutarisch nur in Kupfergeld 2) zahlen.
1) Das Dekret vom 20. 10. 1743 war das erste, welches überhaupteine Beschränkung der Kupfermünzen im Zahlungsverkehr anordnete.Erst 1743 finden wir die ersten Scheidemünzen in Spanien.
2) Unter Philipp III.( 1598-1621) wurden aus der GewichtseinheitKupfers doppelt so viel Werteinheiten hergestellt als bisher. Da der Staatdamals selbst unmäßig Kupfergeld herstellte, Falschmünzerei und Einfuhraus dem Auslande auch nicht wirksam verhinderte, strömte Kupfergeld