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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
Werteinheit sein der Real, ein effektives Silbergeld zum Münz-fuß von 175 Realen auf die Mark à 4608 Granos". 1)
Wiewohl in den früheren Projekten eine gleichzeitigeRegulierung des Gewichts- und Münzsystems nach dem Dezimal-system als unerläßlich gefordert war, behielt man das alte Ge-wichtssystem bei und ordnete vorläufig nur das Münzwesennach dem Dezimalsystem. Auf Gramm bezogen, betrug dasBruttogewicht des Realen 1,301 g.
Artikel 2 setzte den Feingehalt aller Gold- und Silber-münzen auf 900/1000 feinen Metalles und 100/1000 Legierung fest.Die erlaubte Fehlergrenze an Mehr- oder Mindergehalt solltebeim Goldgelde 2/1000, beim Silbergelde 3/1000 sein.
Der bisher differierende Feingehalt für Gold- und Silber-geld wurde nach dem Muster des französischen Münzsystemsgleichgesetzt; damit die Berechnungen im Barrenhandel er-leichtert würden, brachte man ihn auf das einfache Verhältnisvon 900/1000.
Nach Artikel 3 sollten in Zukunft geprägt werden:a. Goldgeld.
Der Doblon de Isabel oder Centen mit der Geltung von100 Realen, mit dem Gewicht von 167 Granos( 8,333 g), zumMünzfuß von 27/10 Stück auf die Mark. 2)
b. Silbergeld.
Der Duro.
=
= 20 Realen. Gewicht: 83/4 auf die Mark.
وو
وو
1/2 od. Escudo
=
10
1712
وو
وو
"
دو
die Peseta.
-
4
433/4
وو
وو
22
22
" 7
1/2
=
2
871/2
وو
وو
دو
,,
175
وو
,, י,
دو
وو
,,
der Real
Die erlaubte Abweichung im Gewichte der Münzen sollte
sein( Art. 4):
Beim Goldgelde:
10 Granos( 0,4992 g)
1) Gemeint ist die Mark legierten Silbers( 9/10 fein), nicht feinenSilbers.
2) Auch hier ist die Mark legierten Metalles( 9/10 fein) gemeint.