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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.

Werteinheit sein der Real, ein effektives Silbergeld zum Münz-fuß von 175 Realen auf die Mark à 4608 Granos". 1)

Wiewohl in den früheren Projekten eine gleichzeitigeRegulierung des Gewichts- und Münzsystems nach dem Dezimal-system als unerläßlich gefordert war, behielt man das alte Ge-wichtssystem bei und ordnete vorläufig nur das Münzwesennach dem Dezimalsystem. Auf Gramm bezogen, betrug dasBruttogewicht des Realen 1,301 g.

Artikel 2 setzte den Feingehalt aller Gold- und Silber-münzen auf 900/1000 feinen Metalles und 100/1000 Legierung fest.Die erlaubte Fehlergrenze an Mehr- oder Mindergehalt solltebeim Goldgelde 2/1000, beim Silbergelde 3/1000 sein.

Der bisher differierende Feingehalt für Gold- und Silber-geld wurde nach dem Muster des französischen Münzsystemsgleichgesetzt; damit die Berechnungen im Barrenhandel er-leichtert würden, brachte man ihn auf das einfache Verhältnisvon 900/1000.

Nach Artikel 3 sollten in Zukunft geprägt werden:a. Goldgeld.

Der Doblon de Isabel oder Centen mit der Geltung von100 Realen, mit dem Gewicht von 167 Granos( 8,333 g), zumMünzfuß von 27/10 Stück auf die Mark. 2)

b. Silbergeld.

Der Duro.

=

= 20 Realen. Gewicht: 83/4 auf die Mark.

وو

وو

1/2 od. Escudo

=

10

1712

وو

وو

"

دو

die Peseta.

-

4

433/4

وو

وو

22

22

" 7

1/2

=

2

871/2

وو

وو

دو

,,

175

وو

,, י,

دو

وو

,,

der Real

Die erlaubte Abweichung im Gewichte der Münzen sollte

sein( Art. 4):

Beim Goldgelde:

10 Granos( 0,4992 g)

1) Gemeint ist die Mark legierten Silbers( 9/10 fein), nicht feinenSilbers.

2) Auch hier ist die Mark legierten Metalles( 9/10 fein) gemeint.