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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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115
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§ 8. DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FREIEN GOLDPRÄGUNG. 115

Wie glaubte nun der Staat bei freier Ausprägbarkeit beiderMetalle die Silberwährung aufrecht erhalten und Goldobstruktionvermeiden zu können?

Die Regierung sprach sich dahin aus, daß man bei derWahl eines richtigen Wertverhältnisses der Ausmünzung und desAnkaufs beider Metalle zu einer befriedigenden Lösung kommenund Überschwemmung mit Goldgeld und Silbergeldabfluß ver-hüten könne. Eine Rückkehr zu der gesetzlichen Ausmünzungs-relation des Jahres 1848 hielt sie für gefährlich, da dies nureine Spekulation des Auslandes zum Schaden Spaniens veran-lassen würde. Denn in den Jahren 1848 bis 1850, so motiviertesie eine für Silber günstiger anzusetzende Relation, sei für dieArbitrageure ein lukratives Geschäft selbst daraus entstanden,daß sie ausländische Goldmünzen importierten, dechartalisiertenund in spanisches Geld umsetzten. Im Wechsel dafür sei ge-prägtes Silbergeld und die Produktion der nationalen Minenins Ausland gegangen, während man gerade die Erzeugnisseder nationalen Silberminen zu den Münzstätten habe ziehenwollen.

Durch Dekret vom 3. Februar 1854 wurde daher die freieAusprägbarkeit beider Metalle, Gold und Silber, unter Änderung

wurden in Frankreich geprägt:

Goldmünzen( Millionen Frs)

Silbermünzen

( Millionen Frs)

1803-1820

805

1091

1821-1847

301

2778

1848-1852

448

543

1853-1856

1795

102

1857-1866

3516

55

In den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts zeigte sich Frankreichmächtig, den intervalutarischen Kurs der Goldstaaten gegenüber denSilberstaaten durch unbeschränkte Ausmünzung von Gold und durchunbeschränkte Abgabe von Silber( zum Paristande der hylogenischen Normfür beide Metalle, der im Gesetz von 1803 begründet war) ungefähr wiederherzustellen. Später konnte und wollte es bekanntlich den Bimetallismus,der exodromisch wirkte, nicht mehr durchführen.

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