§ 8. DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FREIEN GOLDPRÄGUNG. 125daß man im Inlande in lytrischen Einheiten und nicht in Metall-quanten die Preise ausdrückt.
Restauratorisch und in sinkendem Übergang war Spanien jetzt zur Goldwährung gelangt, wie sie in den Jahren 1786 bis1823 bestanden hatte. Die freie Ausprägbarkeit für Gold- undSilbermünzen blieb bestehen, auch behielt man Silbergeld alsdefinitives Kurantgeld. Silbermünzen wurden jedoch nunmehrakzessorische Geldzeichen, und Silber- Napoleons und Duros ver-ließen schnell den Verkehr.
Es ergingen nun verschiedene Reklamationen¹) der da-mals neu errichteten Provinzialnotenbanken an das Finanz-ministerium, man solle das vollständige Verschwinden von großemSilbergelde verhindern und genügend Zahlungsmittel für denWechsel des großen Goldgeldes schaffen.
Der Staat wollte jedoch nicht unter Opfern Silbergeldschaffen und erklärte durch Dekret vom 31. Januar 1861, essollten die Schwierigkeiten, welche die Zirkulation nur einesGoldgeldes von 100 Realen bereite, durch Herstellung kleinerGoldstücke beseitigt werden.
So wurde die Prägung von Goldmünzen zu 40 und 20Realen angeordnet, die im Gewicht und Feingehalt streng pro-portional dem Doblon oder Centen zu 100 Realen ausgebrachtwerden sollten. Demgemäß wurden seit 1861
40- Realenstücke( Cuarentenes) 68,565 Stück aus der Mark
20-
وو
( Veintenes) 137,15
وو
22
وو
وو
geprägt. Ihr Feingehalt betrug 900/1000 feinen Metalles, die er-laubte Fehlergrenze im Feingehalt 2/1000 und im Gewicht 10Granos( 0,49 g).
Die großen Goldstücke wurden zum Teil in kleine Gold-münzen umgeprägt; deshalb wurde die Bank von Spanien auchdurch Dekret vom 19. August 1863 angewiesen, die Stücke zu100 Realen einzuziehen und in die Münzstätten zwecks Um-prägung in Goldstücke zu 40 und 20 Realen zu überführen,um den Mangel an großem Silbergeld zu heilen.