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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.Auslande herbei, ließ Goldcentenen im Betrage von 30 MillionenRealen daraus prägen und zahlte ihre Banknoten größtenteilsin Gold aus, sie verweigerte aber weder Napoleons noch Duros.
Anfangs des Jahres 1861 hatten sich jedoch die Silber-geldansprüche, besonders nach den platisch wertvolleren Silber-Napoleons, derart geltend gemacht, daß die Bank von Spaniensich außerstande sah, in Silbergeld zu zahlen. In acht Monatendes Jahres 1861 führte die Bank 234 Millionen Realen in Gold-barren ein, um ausschließlich in Goldgeld ihre Noten einzulösen.
Ebenso wurde das Schatzamt im Jahre 1861 von ,, Wucherernund Agioteuren", wie die Münzbehörde sich aussprach, gestürmt,welche ihre Rentenkupons in Silbergeld bezahlt haben wollten.Aber auch das Schatzamt mußte Silbergeld verweigern.
Die Silbermetallisten, welche Silber wegen des höherenPreises und wegen der damaligen konstanteren Produktion alsdas beste Währungsmetall ansahen und deren Zahl in Spanienjetzt gewachsen war, sahen einen Übergang Spaniens zur Gold-währung quasi als einen Betrug des Staates an, der alle Gläubigerschädige. Ferner erklärten sie den Umschlag in der Währungund Noteneinlösung in Gold als im Widerspruch zum Geist undzum Buchstaben des Bankreglements stehend. Denn wenn auchgesetzlich niemals Einlösung von Banknoten in Silbergeld vor-geschrieben war, so glaubten sie sich aus alter Gewohnheitzum Empfang von Silber durch den Staat und die Bank vonSpanien berechtigt.¹)
Sie klagten, der Staat zwinge Goldgeld zu einem Wertezu akzeptieren, der an Silber gemessen dem Metallwerte nichtentspreche. Sie achteten eben nur auf eine reale Befriedigungdes Empfängers und übersahen ganz die amphitropische Stellungjedes Einzelnen; ferner sahen sie nicht, daß die bei weitemüberwiegende Mehrzahl aller Zahlungen innerstaatlich ist und
1) Die Silbermetallisten waren der Ansicht, daß der Preis allerSachen in Spanien sich auf Silbergeld beziehen müsse, weil im Artikel 1des Gesetzes vom 15. 4. 1848 ausdrücklich hervorgehoben war, daß derReal, ein effektives Silbergeld, Werteinheit sein solle.Unsere gegen-teilige Ansicht ist in§ 5 dargelegt worden.
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