II. KAPITEL.
DIE DURCH DEN ANSCHLUSS AN DIEVERHÄLTNISSE DES EDELMETALLMARKTESVERANLASSTEN MANNIGFACHENWÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE
1848-1868.
§ 5.
DAS MÜNZGESETZ VOM 15. APRIL 1848.
Die großen Nachteile der spanischen Geldverfassung, diefür Silber so ungünstige Festsetzung des Verhältnisses der Aus-prägung von Gold- und Silbermünzen und die zu hohe Bewertungdes französischen Silbergeldes, riefen erst die Aufmerksamkeitder spanischen Regierung hervor, als die baren vollwertigenSilberduros fast vollständig aus dem Lande verschwunden waren.
Erst im Jahre 1834 präsentierte die spanische Regierungden Cortes durch den Finanzminister Conde de Toreno ein Projekt,nach welchem die Zirkulation des französischen Gold- und Silber-geldes mit dem 1. Januar 1835 in Spanien aufhören und damitder schädliche einseitige Synchartismus mit Frankreich beseitigtwerden sollte. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, Gold und Silberin Übereinstimmung mit dem Marktpreis im Verhältnis von 1:16auszuprägen und die unterwertigen Silbermünzen abzuschaffen.Die Cortes nahmen jedoch die Regierungsvorschläge nicht an.
Die politischen Ereignisse, der Carlistenkrieg und die darauffolgenden Kämpfe der Moderados und der Progressisten, hindertendarauf den Staat, sich von Neuem mit Währungsfragen zu be-schäftigen.
Eine 1842 eingesetzte Währungskommission wiederholtedie Vorschläge der Regierung vom Jahre 1834, aber auch ihre