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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.

§ 6.

DIE VORÜBERGEHENDE VALUTARISCHE HERRSCHAFTDER BANKNOTE.

Die alte im Jahre 1782 gegründete Nationalbank warstets in engster Verbindung mit dem Staate geblieben. Dieseinnige Verkettung der Bank mit dem Staate und die starkenstaatlichen Anforderungen an die Bank machten im Jahre 1829.eine Liquidation der Bank notwendig. Sie mußte sich mit einemEinschuß des Staates von 40 Millionen Realen als Äquivalentfür 309 Millionen Realen, welche ihr der Staat schuldete, ab-finden lassen. 1)

Nach den am 9. Juli 1829 aufgestellten Statuten wurdesie als Aktien- Gesellschaft mit einem Kapital von 60 MillionenRealen unter dem Namen Banco Español de San Fernando neuorganisiert und erhielt das alleinige Recht, bei Sicht einlösbareBanknoten auszugeben.

Die Regierung ließ es zunächst im Belieben der unterdie Aufsicht eines königlichen Kommissars gestellten Bank, dieTotalemission der Banknoten zu bestimmen; auch wurde dieBank auf eine gesetzlich festgelegte Deckung der Banknotennicht verpflichtet.2) Dagegen wurde sie an bestimmte, genauvorgezeichnete Geschäfte gebunden. Ihr Geschäftskreis wurdestatutenmäßig begrenzt auf den Diskont von Handelswechseln

1) Decretos reales, Jahrg. 1829; ferner Eusebio María del Valle,Curso de economia politica, Madrid 1842, S. 277.

2) Über Notendeckung wie über die Totalemission habe ich in denumfangreichen Bankstatuten des Jahres 1829 keine Angaben finden können.Daß dieses die Regierung im Belieben der Bankverwaltung ließ, berichtetSantiago Franco Alonso in seiner Reseña historica sobre la hacienda publicade España con un apendice sobre el Banco de España, Madrid 1865.