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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 6. VORÜBERGEHENDE VALUTARISCHE HERRSCHAFT DER BANKNOTE . 91

mit höchstens 100 Tagen Laufzeit, auf sechsmonatliche Lom-bardvorschüsse auf Gold und Silber zum gewöhnlichen Diskont-satz, auf Depositen- und Kontokorrentverkehr und auf Abschlüssemit der Regierung.

Zu staatlichen Zahlungsmitteln wurden die Noten derBank gleich bei ihrer Schöpfung erhoben, da der Staat alsgrößter Kontrahent mit der Bank in ihren Kundenkreis eintrat.

Jedoch waren die Banknoten lokal beschränkte Zahlungs-mittel, da ihre Emission und Zirkulation ausschließlich aufMadrid beschränkt blieb. Gesetzlichen Kassenkurs hatten dieNoten, welche in Stücken à 500, 1000, 2000 und 4000 Realenzirkulierten, ¹) auch nicht, doch wurden sie an allen öffentlichenKassen Madrids in Zahlung genommen.

Zunächst wurden 14 Millionen Realen an Banknoten aus-gegeben; während des Carlistenkrieges wurde der Betrag, dadie Bank die Regierung stark mit Mitteln unterstützte, bis auf24 Millionen gesteigert.

Seit 1844 wurde die Ferdinandsbank vom finanziell starkgeschwächten Staate, der wegen der Zinsensuspendierung seitdem Jahre 1836 im Auslande keine Anleihen mehr machenkonnte, in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Der Finanz-minister Mons schloß mit ihr Verträge, kraft deren sie demStaate monatlich 50-60 Millionen Realen gegen 6% Zinsenvorschoß, wogegen ihr alle freien Staatseinkünfte verpfändetwurden. Der Bank wurde dagegen eine Ausgabe von kleinenBanknoten zu 200 Realen zugestanden. Gleichzeitig wurde eineMaximalgrenze der Notenemission auf 60 Millionen festgelegt,die aber schon 1846 auf 80 Millionen, 1847 auf 100 Millionengesteigert wurde.

Von dem Jahre 1844 an sind die Banknoten in SpanienSperrgeld geblieben; ohne Gesetz kann ihre Zirkulation übereine vom Staate festgesetzte Grenze nicht ausgedehnt werden.

Die Erhöhungen der Notengrenze seit 1844 waren not-wendig geworden, da der Staat weitere Vorschüsse von der

1) Das Bankgesetz vom 9. Juli 1829 bestimmte, daß nicht größereStücke als 4000 Realen und nicht kleinere als 500 Realen zirkulieren sollten.