100 II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
Das bare Geld kam in der Folgezeit im Lande in eineganz vorherrschende Stellung, wie es die metallistisch denkendenGesetzgeber des Münzgesetzes vom Jahre 1848 beabsichtigt hatten.
§ 7.
DIE AUFHEBUNG DES GENETISCHEN BIMETALLISMUSDURCH SUSPENSION DER GOLDPRÄGUNG.
Die Jahre 1845-1854 waren für Spanien Zeiten größererpolitischer Ruhe; die Gegensätze im Innern schwächten sichvorübergehend ab, und die heftigen Parteikämpfe schwiegen.So kam es, daß die spanische Regierung wie in andern Ge-bieten des Staatslebens im Geldwesen häufige Änderungen traf.Da man aber in Geldsachen durchaus nicht klar sah, entstandenteilweise Verfügungen, die einander diametral entgegengesetzt
waren.
Schon im Oktober 1849 wurde die durch das Münzgesetzvom 15. April 1848 festgesetzte hylogenische Norm für Silber-geld wieder geändert. Durch königliche Verordnung wurde.eine abermalige Herabsetzung des spezifischen Gehaltes derSilbermünzen veranlaßt und seitdem aus der Mark feinen Silbers195,833 Realen statt der durch Gesetz festgelegten Anzahl von194,444 Realen geprägt.
Die Regierung hielt es für notwendig, das Gewicht derneuen Silbermünzen genau mit dem der französischen in Über-einstimmung zu bringen, um Ausfuhr und Einschmelzungspanischer Münzen zu verhindern. Theoretisch, so erklärte sie,sei der Silber- Napoleon gewichtsgleich dem neuen spanischenSilbergelde, tatsächlich aber sei er bei einer durchschnittlichenZirkulation von 15-20 Jahren leichter.
Der finanzielle Nachteil, den der Staat bei der Umprägungder alten Silbermünzen hatte, soll jedoch für diese Maßregelausschlaggebend gewesen sein. Die im Lande umlaufendenSilberstücke, welche zum größten Teil noch aus der ersten Hälftedes 18. Jahrhunderts, aus den Zeiten Philipp V. und Ferdinand VI.