§ 7. DIE AUFHEBUNG DES GENETISCHEN BIMETALLISMUS.
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stammten, ¹) hatten eine bedeutend größere durchschnittlicheAbnützung, als die durch Münzgesetz vom Jahre 1848 ange-ordnete Herabsetzung des Gehaltes betrug. Die so lange Zeithinausgeschobene Umprägung war jetzt mit riesigen Opfernfür den Staat verbunden.
Hatte der Staat im Jahre 1849 eine für Silbergeld gün-stige Relation der gesetzlichen Ausmünzung von 15,659: 1 ge-schaffen, während das Marktverhältnis der beiden Metalle zugleicher Zeit 15,78: 1 betrug, so änderte er im nächsten Jahreebenfalls aus fiskalischen und nicht aus währungspolitischenGründen das Ausmünzungsverhältnis zu Ungunsten des Silbers.
Im Jahre 1848 hatte man die neuen Goldmünzen im Ge-halte etwas erhöht; da nun eine Umprägung der alten leichterenin neue schwerere Münzen dem Staate große Kosten verursachthätte, wollte er die neuen Goldstücke mit den alten, vor 1848geprägten, in Übereinstimmung bringen. Infolge königlicherVerfügung vom 17. Mai 1850 wurde deshalb eine Herabsetzung.des Gehaltes der Golddoblonen oder Centenen vorgenommen.Es wurden nunmehr 3111,12 Realen oder 44,46 Werteinheitenmehr, als 1848 gesetzlich angeordnet war, aus der Mark feinenGoldes geprägt.
Nach all den vielen Projekten, Silbergeld so zu bewerten,daß seine platische Verwendung hintan gehalten würde, warman in Spanien so wieder zu einem gesetzlichen Ausmünzungs-verhältnis( 15,886: 1) gelangt, das den Export von Silbergeldbegünstigte und den Import von Goldgeld herbeiführte. Wohlhatte der Staat das Ziel, die Silbervaluta durchzuführen, wolltedies jedoch mit möglichst geringen Opfern erreichen.
Wie vorauszusehen war, wurden denn auch im Jahre 1850bedeutend mehr Gold- als Silbermünzen an spanischen Münz-stätten ausgemünzt, nämlich:
64897 500 Realen Goldgeld,
27780319
"
Silbergeld.
1) Nach Angaben der Gazeta de Madrid vom 2. 6. 1847.