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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.finden sind, bildete, wie wir sehen, in seinen münztechnischenund rechtlichen Bestimmungen eine vollständige Nachahmungder von der lateinischen Union erwählten Münzverfassung.

In den platischen Beziehungen des spanischen Geldeszum Metall sollte gesetzmäßig eine radikale Änderung damit

eintreten.

Die bisherigen 10-, 4- und 2- Escudostücke aus Gold (= 25, 10 und 5 Pesetas) sollten durch neue um 3,99% leichtereStücke im Betrage von 100, 50, 20, 10 und 5 Pesetas ersetztwerden. Da aber die Goldprägungen infolge späterer Modifikationdes Münzgesetzes vollständig geändert wurden, sind bis zurNeuzeit nur wenig Stücke nach dem Münzgesetz geprägt worden,und zwar

in Stücken zu 100 Pesetas:

14976 200 Pesetas.154 797 1401238 640

وو

גג

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12

2010

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Der größte Teil aller nach 1868 geprägten Goldmünzen wurdenach späteren Dekreten in Stücken zu 25 Pesetas geprägt,während Stücke zu 50 und 5 Pesetas überhaupt nicht her-gestellt wurden.

Als Münzmetall war das Gold wieder in einer Feinheitvon 9/10 für sämtliche Goldstücke angenommen.

Die silbernen Duros à 2 Escudos(= 5 Pesetas) wurdenim Gehalt um 3,84% herabgesetzt und bildeten hinfort dieeinzigen Silbermünzen von der Feinheit 9/10; die bisherigenEscudos( 2,5 Pesetas) fielen im neuen Münzsystem ganz fort.

Die Escudos wurden ersetzt durch 2- Pesetastücke, dieebenso wie die Stücke zu 1, 0,50 und 0,20 Pesetas jetzt miteinem Feingehalt von 835/1000 ausgemünzt wurden. Die unter-wertigen Silbermünzen wurden damit im Feingehalt erhöht, je-doch wurden sie im Gewicht reduziert, so daß aus dem Kilogrammfeinen Silbers mehr Werteinheiten als früher in unterwertigemSilbergeld hergestellt wurden.

Für die genetischen Beziehungen der spanischen Geldsortenzum Metall galten die im Münzgesetz erlassenen Verfügungen,daß die Metalle Gold und Silber unbeschränkt von den Münz-